Immissionen
Niemand kann in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Rasenmäher, Klavierspiel und Hundegebell machen das Zusammenleben schwierig.
Niemand kann in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Rasenmäher, Klavierspiel und Hundegebell machen das Zusammenleben schwierig. Immissionen wie Rauch, Lärm und Gerüche muss man dann nicht dulden, wenn sie das ortsübliche Ausmaß überschreiten. Jeder Eigentümer kann außerdem die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden. Anders schaut es aus, wenn der Nachbar auf der Grundstücksgrenze eine Feuermauer errichtet. Im konkreten Fall hat die Mauer das Wachstum eines Nussbaumes im Nachbargarten durch Lichtentzug beeinträchtigt. Der Besitzer des Gartens mit dem Nussbaum ging daraufhin vor Gericht und verlangte den Ersatz der Kosten für einen neuen Baum. Der OGH stellte jedoch klar, dass Gebäude nicht als Immission qualifiziert werden können, gegen die ein Abwehranspruch besteht. Allerdings, so das Gericht, sind Rückschnittmaßnahmen am Nussbaum zur Abwehr von Schäden an der Feuermauer von beiden Nachbarn je zur Hälfte zu tragen.
ulla.gruenbacher(at)kurier.at
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