Immissionen

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Niemand kann in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Rasenmäher, Klavierspiel und Hundegebell machen das Zusammenleben schwierig.

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein Urteil

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Niemand kann in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Rasenmäher, Klavierspiel und Hundegebell machen das Zusammenleben schwierig. Immissionen wie Rauch, Lärm und Gerüche muss man dann nicht dulden, wenn sie das ortsübliche Ausmaß überschreiten. Jeder Eigentümer kann außerdem die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes aus seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden. Anders schaut es aus, wenn der Nachbar auf der Grundstücksgrenze eine Feuermauer errichtet. Im konkreten Fall hat die Mauer das Wachstum eines Nussbaumes im Nachbargarten durch Lichtentzug beeinträchtigt. Der Besitzer des Gartens mit dem Nussbaum ging daraufhin vor Gericht und verlangte den Ersatz der Kosten für einen neuen Baum. Der OGH stellte jedoch klar, dass Gebäude nicht als Immission qualifiziert werden können, gegen die ein Abwehranspruch besteht. Allerdings, so das Gericht, sind Rückschnittmaßnahmen am Nussbaum zur Abwehr von Schäden an der Feuermauer von beiden Nachbarn je zur Hälfte zu tragen.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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