Grünzeug

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Äste und Wurzeln, die sich über die Grundstücksgrenzen hinaus ausbreiten, darf der Betroffene auf eigene Kosten entfernen.

von Mag. Ulla Grünbacher

über Bäume in Nachbars Garten

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Wenn Pflanzen des Nachbarn in das eigene Grundstück wachsen, kann man etwas dagegen tun. Äste und Wurzeln, die sich über die Grundstücksgrenzen hinaus ausbreiten, darf der Betroffene auf eigene Kosten entfernen. Allerdings hat er dabei fachgerecht vorzugehen, die Pflanze selbst sollte nicht geschädigt werden. Drohen Schäden am Nachbargrundstück oder sind sie bereits entstanden, schaut die Sache anders aus. Im aktuellen Fall hat ein schräg wachsender Baum die Mauer des Nachbarn, die an der Grundstücksgrenze steht, beschädigt. Seine Wurzeln haben dazu geführt, dass größere Steinbrocken aus der Mauer herausgebrochen sind. Würde der Betroffene die Wurzeln des Baumes entfernen, wäre die Standfestigkeit desselben gefährdet. Die Nutzung der Liegenschaft des Nachbarn ist dadurch eingeschränkt. Der Baum droht außerdem umzustürzen und mehr Schaden anzurichten. Die Rechtssprechung stellte klar, dass dem beeinträchtigten Nachbarn ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zustehe, wenn Bäume eine konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellen.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

Kommentare