Frösche

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Die Nachbarin fühlte sich vom Gequake der Frösche gestört

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein Urteil

Im Biotop des Beklagten hatten sich Frösche angesiedelt. Die Nachbarin fühlte sich durch das Gequake, das im Frühsammer vor allem nächstens zu hören war, gestört. Die Liegenschaften befinden sich in einem als Seepark beworbenen Areal, in der Umgebung befindet sich ein großer Schwimmteich und mehrere private Biotope. Da der Froschlärm rund fünf Stunden täglich andauert, klagte die Nachbarin den Biotop-Besitzer auf Unterlassung der störenden Immissionen. Sie berief sich auf die wiederholte und empfindliche Störung der Nachruhe.

Bei Immissionen geht es aber nicht um die persönliche Betroffenheit. Sie können nur dann untersagt werden, wenn sie das gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung beeinträchtigen. In dem Seepark fühlte sich jedoch ein Teil der Nachbarn nicht durch die Frösche beeinträchtiger, andere Bewohner schließen einfach ihre Fenster.

Der Oberste Gerichtshof sah das gewöhnliche Maß nicht überschritten und bestätigte daher die Abweisung der Klage durch die Vorinstanzen.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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