Einheitswert

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Beim Verkauf von Liegenschaften im Familienverband (Eltern, Kinder, Partner, Enkel ) soll künftig der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage dienen.

von Mag. Ulla Grünbacher

über die Grunderwerbssteuer

Werden Immobilien verschenkt oder vererbt, fällt Grunderwerbssteuer an. 2013 hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung, dass bei Schenkungen und Erbschaften der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung herangezogen wird, gekippt. Der Grund: Es sei ungerecht, dass beim Verkauf der viel höhere Verkehrswert als Basis dient. Derzeit beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 Prozent, innerhalb der Familie zwei Prozent des dreifachen Einheitswertes beim Erben und Schenken. Bis Mai war Zeit, die Regelung zu reparieren. Eine Variante war, alle Übertragungen auf den Verkehrswert abzustellen. Dies hätte zu einer Verdreifachung der Steuer geführt. Nun wurde eine andere Lösung gefunden und der entsprechende Gesetzestext in Begutachtung geschickt, das Gesetz soll im Juni in Kraft treten. Auch beim Verkauf von Liegenschaften im Familienverband (Eltern, Kinder, Partner, Enkel) soll künftig der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Familien bleibt damit eine Belastung erspart.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at

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