Blei im Trinkwasser
Sind Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination verantwortlich, dann trifft den Vermieter eine Behebungspflicht.
Sind Bleirohre im Inneren des Hauses für eine Trinkwasserkontamination verantwortlich, dann trifft den Vermieter eine Behebungspflicht. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Leitungen im Mietobjekt selbst oder um Leitungen in den allgemeinen Teilen des Hauses handelt. Im konkreten Fall beantragten die Mieter den Austausch der alten, bleihaltigen Wasserrohre. Sie begründeten den Antrag damit, dass die Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung in die Erhaltungspflicht des Vermieters falle. Die Mieter haben das Trinkwasser analysieren lassen. Das Ergebnis: Der Grenzwert des Bleigehalts wurde um ein Vielfaches überschritten. Die Zuleitung zum Haus, so die Stadt Wien, war schon vor einiger Zeit erneuert worden. Der Oberste Gerichtshof trug dem Erstgericht die Klärung auf, ob eine allfällig erhöhte Bleikonzentration im Wasser durch eine im Verantwortungsbereich der Vermieter stehende Leitung verursacht wurde. Außerdem sei zu erörtern, ob der Wasservorlauf von einigen Minuten zur Behebung der Gesundheitsgefährdung zumutbar ist.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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