Achtung, Kamera

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Bei privaten Sicherheitsmaßnahmen muss man vorsichtig sein, denn es könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

von Mag. Ulla Grünbacher

über private Überwachungsanlagen

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Rund 500.000 Überwachungskameras gibt es in Wien, sie werden vor allem im öffentlichen Bereich (zum Beispiel in U-Bahnen), aber zunehmend auch im privaten Bereich eingesetzt. Hausbesitzer überwachen ihr Grundstück, um zu sehen, ob sich jemand unberechtigt Zutritt verschafft und um Vandalismus wie Graffitis an der Hauswand vorzubeugen. Doch bei privaten Sicherheitsmaßnahmen muss man vorsichtig sein, denn es könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden. In einem konkreten Fall überwachte eine Mieterin sowohl den mitvermieteten Garten als auch den eigenen Stellplatz in der Garage. Die Vermieterin klagte sie auf Unterlassung, hatte damit aber keinen Erfolg. Denn die Kameras waren so positioniert, dass sie von vorbeigehenden Personen maximal die Unterschenkel erfasst hätten. Dass es sich bei den Geräten um Attrappen handelte, war auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) argumentierte, es entstehe kein Überwachungsdruck für die Bewohner und deren Gäste, weil die beiden Kameras ausschließlich den Wohnbereich der Mieterin erfassen.

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