Es gibt falsche Gründe zur Freude.

von Georg Leyrer

über die Entscheidung zum Beethovenfries.

Der Beethovenfries wird also nicht zurückgegeben. Die Entscheidung hat sich abgezeichnet - es war nicht der vom Kunstrückgabegesetz geforderte unmittelbare Zusammenhang mit einem Ausfuhrverbot gegeben. Die Entscheidung folgt naturgemäß den rechtlichen Vorgaben.

Ein Grund zur Freude? Nein. Natürlich wurde Erich Lederer von der Republik Österreich über Jahrzehnte übel mitgespielt. Dass Bruno Kreisky hier eine Kursänderung vorgenommen hat und zuletzt doch eine gütliche Einigung zu Stande kam, ist für den Resitutionsfall rechtlich entscheidend. Darüber kann man sich auch nachträglich freuen.

Vergangenes Unrecht lässt sich aber nicht so einfach aus der Welt schaffen, Triumphgeheul ist hier fehl am Platz - dazu ist die Geschichte des österreichischen Umgangs mit Raubkunst bis in die 1990er zu bedrückend.

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