Das mag mitunter aufwendiger sein, als im Sinne des Landfriedensbruchs pauschal alle Anwesenden zu bestrafen

von Günther Pavlovics

über gerechte Strafen für Fußball-Fans

Fußballfans können manchmal ungut sein. Es ist schon passiert, dass Fans Radau geschlagen haben, dass sie ihresgleichen geschlagen haben, nur weil der andere eine andere Farbe getragen hat.

Wenn das passiert, dann gehört das bestraft. Die Schuldigen sind zu finden und gemäß ihrer Vergehen angemessen zu bestrafen. Das mag mitunter aufwendiger sein, als im Sinne des Landfriedensbruchs pauschal alle Anwesenden zu bestrafen. Das war vielleicht vor 150 Jahren modern, als man sich bei der Aufruhrbekämpfung einen Legitimationsparagrafen zulegte. Historisch hat der Landfriedensbruch seine Wurzeln in der reaktionären Niederschlagung von Unruhen und revolutionären Aufständen nach dem Jahr 1848. § 274 StGB erlaubt eine Bestrafung selbst dann, wenn keine konkrete Zurechnung der Taten zu einem bestimmten Täter möglich ist.

In der Türkei hat ein Gericht die Anklage wegen "versuchten Umsturzes der Regierung" gegen 35 Mitglieder des Fanklubs "Carsi" angenommen. Diesen droht sogar lebenslange Haft. Dieser regierungskritische Fanklub von Besiktas Istanbul war vorigen Sommer bei den Protesten im Gezi-Park sehr aktiv.

In Österreich sind die Fanklubs offiziell ohne politische Ausrichtung. Wenn man manche Sager in den Stadien hört, möchte man sagen: zum Glück.

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