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Griechische Ferienhäuser billig wie noch nie

Aufgrund der Krise in Griechenland sind die Preise um bis zu 30 Prozent gefallen. KURIER.at sagt Ihnen, was Sie bei einem Kauf beachten müssen.

Letztes Update am 05.12.2011, 08:42


Die Dauerkrise in Griechenland hat zu einem Einbruch auf dem Immobilienmarkt geführt. Laut der weltweit tätigen Maklerkette Engel & Völkers sind die Preise je nach Region um fünf bis 30 Prozent gefallen. Entsprechend stark sei die Nachfrage gestiegen, sagt Georg Petras vom Büro der Maklerkette auf der Insel Rhodos. Wer nun nach einem günstigen Ferienhaus oder einem Baugrundstück unter griechischer Sonne sucht, sollte aber einige Vorkehrungen treffen.


Wer in Griechenland ein Haus oder eine Wohnung für seinen Urlaub kaufen will, sollte zunächst die Verkehrsanbindung prüfen, rät die deutsche Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien (DSA). Viele Gegenden seien noch immer schwer zu erreichen, dies gelte vor allem für zahlreiche kleine Inseln ohne Flughafen.


Beim Kauf einer Immobilie muss immer ein Anwalt oder Notar eingeschaltet werden. Eine Liste mit Anwälten, die deutsch sprechen, gibt es bei der deutschen Botschaft in Athen (www.griechenland.diplo.de). Der Anwalt muss unter anderem prüfen, ob das Objekt im Grundbuch eingetragen ist und der Verkäufer tatsächlich der Besitzer ist. In einigen Regionen gibt es laut DSA aber noch Lücken bei der Registrierung von Immobilien im Grundbuch. So seien etwa die Grundstücksgrenzen nicht immer klar definiert. Außerdem müsse der Anwalt prüfen, ob es für das fragliche Objekt eine gültige Baugenehmigung gab.


Die Grunderwerbsteuern sind in Griechenland vergleichsweise hoch. Zudem können auf Hauskäufer noch weitere Gebühren zukommen: Grundstücke außerhalb von Gemeinden sind der DSA zufolge nicht immer ans Wasser- und Stromnetz angeschlossen, das kann zusätzliche Kosten mit sich bringen.


Wer ein Grundstück kauft und dort bauen will, muss nach Angaben der griechisch-deutschen Handelskammer in Athen mit einer Inspektion durch die archäologischen Dienste rechnen. Sie prüfen, ob wertvolle Altertümer im Boden vergraben sind und gegebenenfalls erst geborgen werden müssen.


Letztes Update am 05.12.2011, 08:42


Artikel vom 18.07.2011 08:00 | apa | sog | « zurück zu Gewerbe


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