Wenn es so kalt ist, werden Wohnungen seltener gelüftet. Nur die Fenster zu kippen, damit die Zimmer nicht zu stark auskühlen, hat mit Lüften aber nichts zu tun. Denn richtig lüften, also Fenster auf, bewirkt einen Luftaustausch: Feuchtigkeit raus, Sauerstoff herein. Wird das Fenster nur gekippt, braucht der Luftaustausch länger. Die Wände kühlen aus, an den kalten Wänden kann Schimmel entstehen.
Schimmel ist nicht nur unschön und ungesund, sondern hat auch eine rechtliche Dimension. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich vor Kurzem mit einem Fall zum Thema Schimmel befasst. Im Badezimmer einer Mietwohnung, das kein Fenster aber einen Ventilator hat, ist großflächig Schimmel an Decke und Wänden aufgetreten. Der Mieter der Wohnung wurde in Folge gekündigt. Nicht, weil er falsch oder zu wenig gelüftet hat. Sondern weil er den massiven Schimmelbefall nicht dem Vermieter gemeldet hat.
In der Heizperiode empfiehlt die umweltberatung, die Fenster mehrmals täglich ein paar Minuten lang ganz zu öffnen. So werden auch die Schadstoffe, die sich in der Raumluft ansammeln und zu Kopfweh und Müdigkeit führen, hinausgelüftet.