Neues Gesetz: Verpflichtende Ausbildung bis 18 Jahre

Neues Gesetz: Verpflichtende Ausbildung bis 18 Jahre
Seit 1. August 2016 gilt das neue Gesetz zur Ausbildungspflicht bis 18 Jahre.

Hier sind Fragen und Antworten zum Thema Ausbildungs-Pflicht.

Ab wann tritt die Ausbildungs-Pflicht in Kraft?
Das Ausbildungs-Gesetz ist mit 1. August 2016
in Kraft getreten.

Wen betrifft die Ausbildungs-Pflicht?
Jugendliche unter 18 Jahren,
die das 9.Schuljahr beendet haben,
und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.
Die Jugendlichen sind verpflichtet,
nach der Schule eine weitere Schulbildung zu besuchen,
oder eine Lehrausbildung zu machen.

Welche Jahrgänge betrifft das?
Alle Jugendlichen, die im Schuljahr 2016/2017
oder später die Schulpflicht beenden.

Gilt die Ausbildungs-Pflicht auch für jugendliche Asylwerber?
Nein, da sie sich noch im Asylverfahren befinden
und noch nicht klar ist,
ob sie dauerhaft in Österreich leben werden.

Wie erfährt das Sozialministerium,
wer keine Ausbildung macht?

Die Erziehungsberechtigten sollen
sich bei den extra dafür eingerichteten
Koordinierungsstellen melden.
Ein Erziehungsberechtigter ist der gesetzliche Vertreter
für Kinder bis zum 18.Lebensjahr.
Man hat 4 Monate Zeit, nach Abschluss
oder Abbruch der Schule, eine Ausbildung zu finden.
Wenn man das nicht schafft,
soll man sich bei einer Koordinationsstelle melden.

Wie viele Koordinierungsstellen gibt es?
In jedem Bundesland gibt es eine Stelle.

Gibt es auch Strafen,
wenn man keine Ausbildung macht?

Ja, es gibt auch Strafen.
Die Strafen treten erst im Jahr 2018 in Kraft.
Bestraft wird man, wenn Erziehungsberechtigte
nicht darauf achten,
dass die Jugendlichen eine Ausbildung machen.
Die Strafhöhe beim ersten Verstoß ist bei 100 Euro bis 500 Euro,
und jeder weitere Verstoß kostet dann 200 Euro bis 1000 Euro.

Und was kann man machen,
um die Ausbildungs-Pflicht zu erfüllen?

Hier sind einige Beispiele, wie man die Ausbildungspflicht erfüllen kann
- Schulbesuch oder privater Unterricht
- berufliche Ausbildungen
(Lehre, Ausbildung in einer speziellen Einrichtung, Teilqualifikation)
- spezielle Ausbildungen
(Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf eine Berufsausbildungsmaßnahme)
- Teilnahme an AMS-Kursen
- Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf

Wann endet die Ausbildungs-Pflicht?
Mit dem 18 Lebensjahr, außer man hat vorher schon
eine Ausbildung gemacht, dann kann sie früher enden.

Wo bekomme ich mehr Information?
Am besten direkt beim Sozialministerium unter
www.sozialministerium.at .
Da gibt es dann eine ausführliche Broschüre.

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