Erstes Ergebnis der Wahl-Überprüfung

ABD0056_20160623 - WIEN - ÖSTERREICH: Verfassungsrichter Christoph Herbst (L) und Kollegen am Donnerstag, 23. Juni 2016, vor Beginn einer öffentlichen VfGH-Verhandlung zur BP-Wahl-Anfechtung der FPÖ in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Die FPÖ gab an, dass bei der Briefwahl geschummelt wurde. Das konnte nicht bewiesen werden.

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Das Höchstgericht hat gestern, am Donnerstag, 23. Juni
die Zeugen-Befragungen abgeschlossen.
Die FPÖ hatte ja beim Gericht einen Antrag vorgelegt
für eine Wahl-Wiederholung.
Im Antrag sollten Beweise dafür stehen,
dass bei der Wahl
geschummelt und gelogen wurde.
Deshalb soll ihr Kandidat,
Norbert Hofer nicht gewonnen haben.

Das wurde in den letzten 4 Tagen, 20. Juni bis 23. Juni,
von 14 Richtern überprüft.
Dafür wurden 90 Zeugen eingeladen.

Bei der Überprüfung kam heraus, dass es keinen Betrug gab.
Einige Wahlleiter haben die Stimmzettel für die Briefwahl
früher als geplant auszählen lassen.
Das heißt aber nur, dass die Stimmzettel
früher ausgezählt wurden.
Aber nicht, dass dabei geschummelt wurde.
Bei der Überprüfung fanden die Richter heraus,
dass seit 2013 die Stimmzettel früher ausgezählt werden.
Dafür gab es sogar einen Beschluss.
Der Grund ist, dass sie immer zu wenig Zeit haben.
Auch die Prüfer von der FPÖ haben zu den Richtern gesagt,
dass sie keinen Betrug beobachten konnten.

Bei der Zählung der Stimmzettel ist von jeder Partei
ein Prüfer dabei.
Die Prüfer unterschreiben dann,
dass alles ordnungsgemäß verlaufen ist.
Das haben auch die Prüfer von der FPÖ unterschrieben.

Die Richter werden die Ergebnisse
bis zum 28. Juni überprüfen.
Außerdem werden nächste Woche Mittwoch, 29. Juni
die Vertreter von den Parteien vor Gericht angehört.
Das Gericht wird dann erst entscheiden, ob die Wahl
wiederholt werden muss.

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