Ex-Mitarbeiter legte in Laufhaus Feuer: 30 Monate Haft

Wiener Straflandesgericht
Strenge Strafe für 29-jährigen Wiener, der sich über nicht bezahlten Lohn ärgerte und Brandanschlag verübte.

Eine empfindliche Strafe ist am Dienstag im Straflandesgericht (Bild) über einen 29-jährigen Mann verhängt worden, der aus Wut über nicht ausbezahlten Lohn einen Brandanschlag auf ein Laufhaus in Wien-Donaustadt verübt hatte. Obwohl es beim Versuch blieb, wurde der bisher unbescholtene und geständige Angeklagte wegen Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

"Mädchen für alles"

Der Mann hatte Ende 2013 in dem Etablissement in der Wagramer Straße als "Mädchen für alles" zu arbeiten begonnen. Offiziell war er geringfügig beschäftigt, seiner Darstellung zufolge arbeitete er aber bis zu 60 Stunden wöchentlich und hätte den ihm dafür zustehenden Lohn bar auf die Hand ausbezahlt bekommen sollen. Weil das nicht passierte, kündigte er.

In weiterer Folge schaute er immer wieder in dem Betrieb vorbei und soll diesen insofern gestört haben, als er in teilweise alkoholisiertem Zustand Kunden ansprach und die Mädchen und jungen Frauen von ihrer Tätigkeit abhielt. Mit der Freundin eines Mitarbeiters soll er sogar ein Techtelmechtel begonnen haben, weshalb er schließlich Hausverbot verpasst bekam.

Mit Fünf-Liter-Kanister von der Tankstelle

In der Nacht auf den 13. August 2015 rächte er sich, indem er in einer Tankstelle einen Fünf-Liter-Kanister mit Benzin kaufte und über ein gekipptes Fenster in das zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb befindliche Laufhaus einstieg. Im Büro goss er zunächst in den Abflussschlauch eines Klimageräts den Treibstoff, marschierte danach ins Lager, wo die Schmutzwäsche lag, tränkte ein Handtuch mit Benzin und zündete dieses an. Zuvor hatte er noch in Diebstahl-Absicht einen Flachbildfernseher ins Freie befördert.

Der Geschäftsführer des Etablissement, der in einem daneben liegenden Gebäude schlief, wurde schlagartig munter, als es in dem Büro infolge des Benzin-Luft-Gemischs zu einer Verpuffung kam und die Fenster explosionsartig zerbarsten. Der geistesgegenwärtige Mann schnappte sich einen Feuerlöscher, lief in sein Büro und konnte die Flammen löschen. Danach verständigte er die Feuerwehr, die den Brand im Lagerraum entdeckte und diesen ebenfalls erfolgreich bekämpfen konnte, ohne dass Menschen zu Schaden kamen.

"Der Ärger ist in ihm hochgeschwappt"

Nach einem schweren Unfall habe er dringenden Geldbedarf gehabt, machte der Angeklagte geltend. Er habe am Ende nur mehr fünf Cent in der Tasche und "psychischen Stress" gehabt, weil er trotz mehrmaliger Aufforderung die ihm zustehenden 2.000 bis 3.000 Euro einfach nicht bekommen habe. "Der Ärger ist in ihm hochgeschwappt", argumentierte Verteidiger Marcus Januschke. "Da war kein besonders guter Mensch am Werk", räumte der 29-Jährige ein.

"Die Reaktion steht völlig außer Verhältnis zu der offenen Geldforderung", bemerkte Richterin Marion Hohenecker in der Urteilsbegründung. Trotz einiger Milderungsgründe bedürfe es einer empfindlichen unbedingten Freiheitsstrafe: "Die Tat hat einen hohen Unwertsgehalt, der entsprechend geahndet werden muss." Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Januschke erbat Bedenkzeit.

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