Wirten-Schreck: "Ich bin kein Vernaderer"

Peter Tappler gilt als Albtraum der Gastronomen.
Peter Tappler ist der Albtraum der Gastronomen, die das Tabakgesetz ignorieren.

Sich im Alter von 56 Jahren noch Felskletter-Touren zuzumuten, beweist Durchhaltevermögen. "Die Schwierigkeitsgrade werden aber immer leichter, weil ich in den vergangenen 20 Jahren um zehn Kilo schwerer geworden bin", gibt Peter Tappler lächelnd zu. Seine zweite Leidenschaft, das Motorradfahren, hat der studierte Innenraum-Analytiker und gerichtlich beeidete Sachverständige aufgegeben: "Ein Unfall hat dieses Hobby gestoppt."

Dafür widmet sich Tappler in seiner Freizeit verstärkt Fachliteratur und Vorträgen zum Thema Innenraumluft. Und somit kennt der Techniker alle Facetten und Kritikpunkte rund um den Nichtraucherschutz in der Gastronomie, also dem seit 2009 heftig umstrittenen Tabakgesetz.

Doch Tappler ging einen entscheidenden Schritt weiter: Er gründete mit einem guten Dutzend Wirten und 15 Sympathisanten die "Interessensgemeinschaft für einen fairen Wettbewerb in der Gastronomie". Und dieser Verein gilt als Albtraum aller Gastronomen, die sich über das Tabakgesetz mit Nichtraucher- und Raucherbereichen hinwegsetzten.

Denn Tappler und Mitstreiter fanden einen gesetzeskonformen Weg, um unter diesen Wirten "Angst und Schrecken zu verbreiten". Anstatt die Übertretungen auf Magistraten und Bezirkshauptmannschaften – wo Hunderte Eingaben schubladisiert oder eingestellt wurden – anzuzeigen, zieht man vor das Handelsgericht.

Wettbewerbsverzerrung

Dort wird in der Regel nicht lange gefackelt. Richter setzen in dieser Behörde relativ rasch einen Lokalaugenschein an, und stellten mittels Sachverständiger fest, ob gegen das Tabakgesetz und somit gegen aufrechte Wettbewerbsregeln verstoßen wurde. "Wir suchen allerdings vor der Anzeige das Gespräch mit den Lokalbetreibern und klären die Wirte auf. Wird auf unsere Kritik nichts geändert, reagieren wir, und ziehen vor das Handelsgericht."

Die Urteile haben es in sich und lassen keinen Spielraum offen. Das Handelsgericht erlässt eine einstweilige Verfügung, fordert bauliche Änderungen und legt – bei Beibehaltung des Status quo – einen Stichtag fest, wo der Tabakkonsum in dem Lokal ein Ende haben muss. Wird das Urteil ignoriert, drohen saftige Geldstrafen. Drei Wiener Lokale (Café Korb, Golden Harp Irish Pub und das Restaurant D.otz) mussten bereits auf rauchfrei umstellen. Im Fall des Traditionshauses Korb drohte eine Strafe von 32.000 Euro.

"Ich rauche selbst am Tag zwei Zigaretten und ich bin sicher kein Vernaderer. Das Gesetz ist nur deshalb so schlecht, weil Tausende Wirte die Vorschriften ignorieren, und weil nicht kontrolliert wird." Somit sind die Gastronomen, die sich ans Gesetz halten, die Dummen. Daher ist ein generelles Rauchverbot der einzig seriöse Weg." 2013 führte sein Verein eine Studie in Wien-Neubau durch: "Von den 120 kontrollierten Gaststätten hielt sich nur eine einziges Lokal an das Tabakgesetz. Das sagt wohl alles über die Branche."

Kritik an Regierung

Der Genussraucher übt aber auch Kritik an der Regierung: "Noch vor dem Sommer soll im Parlament das generelle Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen werden. Warum bitte tritt es dann erst im Mai 2018 in Kraft? Aschenbecher wegräumen und das Rauchverbot ausschildern. Schon ist der Tabakkonsum Geschichte."

Innenraumluft-Analytiker Tappler wirft den Verfassern des "Husch-Pfusch-Gesetzes" mangelndes professionelles Handeln vor: "2008 gab es ein Positionspapier zum Thema Entlüftung. Mit einer seriösen Durchlüftung der Raucherräume wären viele Diskussionen vom Tisch gewesen. Mit dieser Lösung, sie wäre nicht teurer gewesen als bauliche Trennungen, wäre der Nichtraucherschutz in der Gastronomie kein Thema mehr. Aber die Verantwortlichen ignorierten diese Option."

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