Ehemann erschlagen und angezündet: 17 Jahre Haft

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Einstimmiger Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe - Nicht rechtskräftig.

Die 37-jährige Sarah K., wurde am Dienstag im Wiener Landesgericht einstimmig wegen Mordes und Störung der Totenruhe schuldig gesprochen. Sie soll in der Nacht auf den 10. Jänner 2012 in Wien-Favoriten ihren Ehemann Harald (56) mit 18 Axt-Hieben getötet haben. Dabei soll sie noch versucht haben, ihm die Beine abzutrennen, und nachdem ihr dies nicht gelungen war, die Leiche samt Wohnung in Brand gesteckt haben. Das Schwurgericht verhängte 17 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie die herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit der Frau gewertet. Laut Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith leidet sie an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Erschwerend waren demgegenüber "die Kaltblütigkeit und die grausame Tatbegehung", wie der vorsitzende Richter Andreas Böhm feststellte. Er verwies darauf, dass der Gerichtsmediziner bei der Obduktion fünf verschiedene Abwehrverletzungen gezählt hatte: "Der Mann hat das mitbekommen. Der hat um sein Leben gekämpft."

Zwei Maskierte

Die gebürtige Ghanaerin, die 2001 nach Österreich geflüchtet war und 2003 den Straßenbahner geheiratet hatte, hatte sich in dem Verfahren „nicht schuldig“ bekannt. Sie und ihr Ehemann wären plötzlich von zwei Maskierten in ihrem Schlafzimmer überfallen worden, die sich Zutritt in ihre Wohnung verschafft hätten, war ihre Version vor Gericht. Einer habe sie in das andere Zimmer geschleppt, sie ausgezogen und mit dem Oberteil ihres Pyjamas gefesselt, während der andere das Schlafzimmer von innen absperrte. Was dort ihrem Mann widerfuhr, habe sie nicht gesehen.

Sie sei dann von den zwei Unbekannten zu einem Pkw gebracht und in den Kofferraum gesperrt worden. Nach einer kurzen Fahrt habe man sie ins Fahrzeuginnere geholt und vergewaltigen wollen. Die Frau wurde um 1.00 Uhr in der Früh in einer Entfernung von 3,9 Kilometern mitten auf der Straße von einem Passanten aufgelesen. Sie hatte lediglich einen Slip an. Um den Hals hatte sie den Oberteil ihres rosa Pyjama geschlungen.

Gegen die Darstellung der Angeklagten sprach vor allem ein DNA-Gutachten: Am Pyjama und an der Innenseite ihres Slips wurden Blutspuren entdeckt, welche die DNA-Expertin Christina Stein zweifelsfrei dem erschlagenen Ehemann zuordnen konnte.
Ein Nachbar und die Schwester von Harald K. bezeugten zudem, der 56-Jährige wäre in der Vergangenheit wiederholt von seiner Ehefrau geschlagen worden. Dass es in der Ehe Reibereien und hitzige Wortgefechte gab, war den beiden nicht verborgen geblieben.

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