Berufsverbot für "Abtreibungsärztin" ist fix

Mihaela Radauer kehrt nicht mehr in Praxis zurück.
Vor dem Verfassungsgericht kämpft Mihaela Radauer aber weiter um ihre Rehabilitation.

Mihaela Radauer gibt auf. Jene Medizinerin, die als „Abtreibungsärztin“ durch die Medien geisterte, wird nicht mehr in ihre Ordination zurückkehren. Das Berufsverbot der Ärztekammer wurde nun bestätigt. Aber es sind auch andere Gründe, die Radauer zur Aufgabe bewegen. Sie stürzte in ihrer Ordination, zog sich Brüche zu und befindet sich nun auf Reha. „Vielleicht war das ein Zeichen, dass ich aufhören soll“, sagt sie zum KURIER.

Die Vertrauenswürdigkeit sei nicht mehr gegeben, urteilte die Ärztekammer in ihrer Begründung der Berufsverbots-Bestätigung. Vorwürfe gegen Radauer sorgten im vergangenen Sommer für Aufregung. Patientenanwältin Sigrid Pilz warf ihr schwere Behandlungsfehler vor. Auslöser war eine Gebärmutter-Perforation bei einem Eingriff. Die Patientin musste daraufhin ins Krankenhaus gebracht werden.

Nachfolger gesucht

Die Ärztekammer sprach ein Berufsverbot aus, die Staatsanwaltschaft ermittelte – und stellte das Verfahren im Dezember ein. Der Ärztin konnte kein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Aufsperren durfte Radauer ihre Praxis dennoch nicht mehr. „Ich bin ruiniert“, sagt sie. „Auch finanziell.“ Sie sucht nun einen Nachfolger für die Ordination.

Gleichzeitig zieht sie vor Gericht. Mit Rechtsanwalt Fritz Knöbl an ihrer Seite, will sie vor dem Verfassungsgerichtshof um ihren Ruf kämpfen. Sie legt Beschwerde gegen die Sperre ihrer Ordination ein, die die Magistratsabteilung 40 verhängt hatte.

Ständige Kontrollen

„Die Ordination ist die am besten überprüfte in ganz Österreich“, sagt Knöbl. Schon früher wurde sie gesperrt – das brachte Radauer schon damals in schwere finanzielle Turbulenzen. Seit 35 Jahren bietet die Medizinerin Abtreibungen in ihrer Ordination an. Selbst hat sie diese aber nie durchgeführt. Das erledigten Fachleute, unter anderem Oberärzte aus diversen Spitälern – das stellte auch der ermittelnde Staatsanwalt fest. Laut Knöbl sei die Zahl der auftretenden Komplikationen bei den Abtreibungen auch unter dem Durchschnitt gelegen.

Mehrere Überprüfungen der Ordination brachten unterschiedliche Ergebnisse. Im Sommer 2008 wurde bei einer Qualitätssicherung festgestellt, dass die Praxis allen Qualitätskriterien entspricht. Nach einer Patientenbeschwerde überprüfte die MA 40 die Ordination im Jänner 2009 erneut. Ergebnis: Hygienische Mängel, nicht entsprechende elektrotechnische Ausstattung, unzureichende Patientenüberwachung und veraltete medizinische Methoden. Die Ordination wurde daraufhin sechs Monate lang gesperrt. Erst nach zahlreichen Gutachten durfte Radauer wieder aufsperren.

Im Juli 2011 erfolgte nach einer neuen Patientenbeschwerde die nächste Überprüfung durch die MA 40 . Die Ordination wurde wegen Gefahr im Verzug erneut gesperrt – ein Monat später wurde der Bescheid wieder aufgehoben.

Im Juli des Vorjahres eskalierte die Situation. Vor versammelter Presse wurde die Ordination wieder gesperrt. Diesmal endgültig.

Kommentare