Barrierefreiheit verunsichert Kleinunternehmer

Barrierefreiheit verunsichert Kleinunternehmer
Wiens Kleinunternehmer müssen Geschäftsräumlichkeiten bis Ende 2015 barrierefrei zugänglich machen.

Ab Jänner 2016 müssen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, für jeden Menschen zugänglich sein. Kein Mensch darf somit aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden. Viele Kleinunternehmer fürchten teure Umbauarbeiten.

Karin Thron von der Wiener Wirtschaftskammer beruhigt gegenüber ORF Wien, dass nicht immer ein Umbau nötig sei, es gehe hauptsächlich darum, den Willen zu zeigen, dass man Menschen mit Behinderungen von seinen Dienstleistungen nicht ausgrenzt - beispielsweise durch Hausbesuche. Wichtig ist laut Wirtschaftskammer, diesen Service im Schaufenster oder auch auf der Homepage anzubieten.

Es gibt allerdings keine Behörde, die ab dem 1. Jänner prüft, ob die Betriebe auch tatsächlich barrierefrei zugänglich sind. Wenn sich ein behinderter Mensch von einer Dienstleistung ausgeschlossen fühlt, kann er sich aber im Sozialministerium beschweren. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, könnte der behinderte Mensch den Unternehmer auf dem Zivilrechtsweg klagen.

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