14-Jährige neben Vater missbraucht: Drei Jahre Haft

14-Jährige neben Vater missbraucht: Drei Jahre Haft
34 Jahre alter Mann verging sich an betrunkenem, wehrlosem Mädchen.

Weil er eine 14-Jährige vor den Augen des Vaters des Mädchens missbraucht haben soll, ist ein 34 Jahre alter Bauarbeiter am Freitag im Wiener Straflandesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der bisher unbescholtene Mann hatte den Umstand ausgenützt, dass das Mädchen erheblich alkoholisiert war und sich daher nicht zu wehren vermochte, als er zudringlich wurde.

Der Angeklagte hatte sich am 5. Oktober 2013 mit einem engen Freund in einem Lokal in Wien-Meidling verabredet. Als er dort eintraf, saß neben dem Mann auch dessen Tochter mit an einem Tisch. Die Männer tranken gemeinsam mit dem Mädchen bis zur Sperrstunde und begaben sich danach in die Wohnung des Vaters.

Porno-DVD

Er habe eigentlich nach Hause gehen wollen, weil er den Alkohol bereits "gespürt" habe, verantwortete sich der 34-Jährige. Doch sein Freund habe ihn zum Mitkommen überredet. Der Anklage zufolge sprachen die Männer und das Mädchen weiter dem Alkohol zu, bis der Vater der Minderjährigen mit den Worten, es sei jetzt Zeit für "Aufklärungsunterricht", eine Porno-DVD hervorgezogen und im Wohnzimmer abgespielt haben soll.

Dass der Vater schließlich infolge seiner Alkoholisierung einschlief, soll sein Freund ausgenützt haben, um sich der Tochter anzunähern. Laut Anklage begann er sie zunächst zu küssen und vollzog mit der 14-Jährigen den Geschlechtsverkehr. Das Mädchen dürfte völlig wehrlos gewesen sein - da sich DNA-Spuren des Mannes auch am Bund und Knopf ihrer Hose fanden, steht fest, dass er sie auch entkleidet hatte.

34-Jährige leugnete erst

Der 34-Jährige hatte den Übergriff zunächst vehement geleugnet. Als das DNA-Gutachten vorlag, änderte er seine Verantwortung. Er sei selbst sehr betrunken gewesen und habe einen "Filmriss", versicherte er dem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm): "Ich hab' keine Erinnerung an etwas Sexuelles." Der psychiatrische Sachverständige Heinrich Pfolz schloss allerdings aus, dass bei dem Mann eine volle Berauschung und damit ein Schuldausschließungsgrund gegeben war. Zu detailliert habe er der Polizei den Verlauf des Abends bis unmittelbar zum inkriminierten Geschehen geschildert, sagte der Gutachter.

Für das Gericht stand "völlig zweifelsfrei fest, dass es sich so wie angeklagt abgespielt hat", sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Erschwerend war bei der Strafbemessung, dass das Mädchen fast noch unmündig war. Der 34-Jährige nahm nach Rücksprache mit seiner Anwältin die Strafe überraschenderweise an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Keine Konsequenzen für Vater

Für den Vater des Mädchens gab es übrigens keine strafrechtlichen Folgen. Zwar führte die Staatsanwaltschaft zunächst auch gegen ihn Ermittlungen, doch wurden diese eingestellt. Ihm konnte mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit kein vorsätzliches Vergehen nachgewiesen werden, zumal die Tochter nicht gegen ihn ausgesagt hatte.

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