War Fall Leonie nur ein Unfall?

Im SMZ Ost kämpften die Ärzte vergeblich um Leonies Leben.
Im Fall des verbrühten Kindes vermutet Anwalt des Vaters einen technischen Defekt.

Strafverteidiger Roland Friis führt zuerst ein klärendes Gespräch, bevor er ein Mandat übernimmt. Das tat er auch mit Alexander S., 26, der im Verdacht steht, seine zweijährige Tochter namens Leonie tödlich verletzt zu haben. Friis ist seit diesem Gespräch von der Unschuld des Wieners überzeugt.

Mit dem Wort "Strafdusche" bringen Medien seit dem Tod des Mädchens den Vorwurf auf den Punkt: Um Leonie angeblich zu bestrafen, soll er sie mit extrem heißen Wasser abgeduscht haben. Erst am Tag danach wurde das Kleinkind ins Spital gebracht; einige Tage später starb es. Am Wochenende kursierte eine neue Version des Vorfalls – die Zweijährige sei nicht geduscht, sondern gebadet worden.

Die Vorwürfe seien Friis zufolge "zu hundert Prozent unwahr. Mein Mandant bestreitet das entschieden." Den Hergang beschrieb S. als Missgeschick: Das Kind sei geduscht und dabei aus Versehen heißes Wasser verwendet worden. "Sehr wohl" habe es schon Situationen gegeben, in denen der Vater überfordert gewesen sei. "Er gibt das ohne Umschweife zu." Demnach habe er ein Kind "mit einem Kaltwasserschlauch abgespritzt." Im Fall von Leonie habe aber "überhaupt keine Aggression" mitgespielt. Das sei "in der bisherigen Kommunikation des Falls vermengt worden".

Der Strafverteidiger erwartet sich vom technischen Gutachten zur Therme eine Entlastung seines Mandanten. Er spricht von einem "Defekt", da es immer wieder Probleme mit der Anlage und dem Heißwasser gegeben habe. Überdies kündigte er an, die Krankenakte auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen. "Es gibt auch hier einen Verdacht."

Den Vorhalt, es handle sich um plumpe Entlastungsversuche für seinen Mandanten, entgegnet der Strafverteidiger: "Ich kann die Therme nicht nachträglich manipulieren und auch die Krankenakte nicht." Die Fakten würden "eine klare Sprache sprechen".

Gegen Alexander S. ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdacht des "Quälens unmündiger Personen" mit Todesfolge (Strafrahmen: zehn Jahre Haft). Der Vater darf die Wohnung, in der die Kindesmutter und ihre zwei weiteren Kinder leben, aufgrund eines behördlichen Verbots nicht betreten. Friis berichtet von "Morddrohungen" gegen S., und von Journalisten, die den Wohnungseingang belagern würden.

Wie sein Mandant mit der Situation umgeht? "Es ist schwer, die richtigen Worte zu finden", sagt Friis. "Gebrochen und verzweifelt trifft es am ehesten."

Kommentare