Vestwerk bringt Räumungsklage gegen Künstler ein

Der Künstlerverein mo.ë möchte in der Thelemangasse bleiben
Der Mietvertrag endete 2015. Im mo.ë wird trotzdem weiter Programm gemacht

Nun greift die Firma Vestwerk doch zu juristischen Mitteln, um die Kunstschaffenden vom mo.ë zum Auszug zu bewegen.

Wie der KURIER berichtete, hatten die Künstler Mitte Jänner verkündet, das mo.ë in der Thelemangasse 4 weiter zu bespielen – auch wenn der Mietvertrag mit Jahresende ausgelaufen war. Denn in diesem Kunst- und Kulturraum man habe sich in den vergangenen fünf Jahren ein Netzwerk aufgebaut und das wolle man nicht aufgeben.

Bei der Firma Vestwerk, der das Gebäude in Wien-Hernals gehört, verstand man zwar den Wunsch der Künstler nach einer passenden Veranstaltungsstätte. Aber Vertrag sei nun einmal Vertrag und der sei zu Ende. Denn die Firma möchte das Gebäude der ehemaligen Medaillenfabrik umbauen und rund ein Dutzend Eigentumswohnungen errichten.

Gespräche nicht gefruchtet

Vestwerk-Geschäftsführer Klaus Molisch erklärte bei der Pressekonferenz Mitte Jänner noch, er werde das Gespräch mit dem Verein suchen.

Doch die Gespräche haben nicht gefruchtet. Auf Molisch' Angebot, Ersatzflächen zu suchen, sei der Verein nicht eingestiegen.

Nun hat Vestwerk eine Räumungsklage gegen die Künstler im mo.ë eingebracht. Anfang März hat Molisch einen Termin beim Bezirksgericht.

Prinzipsache

Die Kunstschaffenden machen indes weiter Programm. Auf ihrer Homepage kündigen sie neue Veranstaltungen an. "Außerdem führen wir Gespräche mit Nachbarn und befreundeten Künstlern, die uns unterstützen", sagt Alisa Beck, Obfrau des Kunst- und Kulturraum mo.ë .

Denn in den vergangenen Jahren seien Immobilienfirmen verstärkt darum bemüht gewesen, das Grätzel rund um den Yppenplatz durch neue Wohnung aufzuwerten. "Leistbarer Wohnraum wird dadurch verdrängt", heißt es von den Künstlern aus der Thelemangasse. Deshalb habe man beschlossen, sich gegen diese Entwicklung zu wehren. Beim Erhalt des mo.ë gehe es nicht um eine Einzelsache, sondern ums Prinzip.

Ein Anwalt prüfe nun den Mietvertrag auf Rechtmäßigkeit.

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