Verurteilung nach Restitution: Haftstrafe abgemildert

Stephan Templ ist entrüstet, dass man ihn als Betrüger verurteilt hat.
Das Urteil gegen den Historiker und Journalisten Stephan Templ wurde heruntergesetzt.

Das "Dilemma" der unklaren Rechtslage sei bekannt, man könne darüber eine Dissertation verfassen, bekundete der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Wien (OLG). Ausbaden muss es der in Prag lebende Historiker und Journalist Stephan Templ. Zwar muss er nicht für drei Jahre ins Gefängnis, wie das erste Urteil es vorgesehen hatte, aber ein Jahr unbedingte Haft plus zwei Jahre bedingt wegen Betruges bleiben ihm zunächst.

Naziraub

Templ hatte 2005 im Namen seiner Mutter einen Restitutionsantrag für einen Anteil des Sanatoriums Fürth in Wien-Josefstadt eingebracht, der KURIER berichtete. Das Gebäude war den jüdischen Besitzern von den Nazis geraubt worden. Die Mutter bekam ein Zwölftel, nämlich 1,1 Millionen Euro, zuerkannt. Templ hatte im Antrag und bei einer Befragung aber verschwiegen, dass es auch noch seine Tante, die Schwester der Mutter, gibt. Zu ihr hat man seit 30 Jahren keinen Kontakt. Templ steht auf dem Standpunkt, es wäre Aufgabe der Schiedskommission – welche die Restitution abgewickelt hatte – gewesen, die möglichen Anspruchsberechtigten auszuforschen. Er selbst hatte durch Zufall erfahren, dass seine Mutter Ansprüche hat.

Die Annahme im Urteil, die Republik Österreich könnte geschädigt worden sein, versteht niemand. Laut OLG könnte sich Templ das eine Jahr Haft ersparen, wenn er seine "moralische Schuld" tilgt und mit der Tante teilt. Verteidiger Christof Dunst will sich darum bemühen.

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