Vergewaltigungsvorwurf in Wiener Spital

Symbolbild.
Nach Widersprüchen wird der Angeklagte freigesprochen. Der Frau droht nun selbst eine Anzeige.

Der 26-Jährige hat für den Gerichtstermin seinen besten Anzug aus dem Kasten geholt. Er wirkt höflich, verständnisvoll. Und räumt ein: "Ich habe Grenzen überschritten." Doch was ihm die Staatsanwaltschaft Wien vorwirft, konkret die Vergewaltigung einer Kollegin in einem Wiener Spital, das streitet er vehement ab. Die Staatsanwältin findet folgende Worte: "Der Angeklagte schildert es so, als sei der Widerwillen Teil eines erotischen Liebesspiels gewesen."

Der Vorfall ereignete sich am 24. August des Vorjahres in einem Dienstzimmer. Der Angeklagte und seine Kollegin kannten sich schon mehr als ein Jahr. Man hatte sich angefreundet. "Doch er wollte mehr", sagt die Staatsanwältin.

In einem Dienstraum habe es erst sexuelle Anspielungen gegeben, dann soll der Röntgenassistent übergriffig geworden sein. "Ja, ich habe sie berührt und auch geküsst", sagt er. Doch mehr sei nicht geschehen. "Sie hat gesagt, das geht ihr zu weit. Ich habe aufgehört und mich entschuldigt."

"Ein Ruf hätte gereicht"

Laut Schilderungen des Mannes sei es ein "ewiges Hin und Her" mit der Kollegin gewesen. Sie sei ursprünglich an ihm interessiert gewesen, doch er habe abgeblockt. "Dann habe ich mehr Interesse entwickelt. Aber sie hatte einen Freund." Anwalt Roland Friis argumentiert ähnlich: "Er wollte nur etwas Sexuelles. Das hat sie nicht gut verdaut." Und er betont: Sein Mandant habe zwei Mal den Raum verlassen um Operationen vorzubereiten. Doch die Frau sei sitzen geblieben. "Außerdem hätte ein lauter Ruf gereicht und es wäre sofort Hilfe gekommen."

Die Aussage der Frau findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Doch ein Handy-Schriftverkehr zeigt Widersprüche. Eine ehemalige beste Freundin sagt zudem aus, dass ihr die Frau anvertraut hätte, den Mann ebenfalls berührt zu haben.

Der Angeklagte jedenfalls wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe fristlos entlassen. Auch eine weitere Frau hatte eine sexuelle Belästigung gemeldet.

Urteil: Der Angeklagte wird rechtskräftig freigesprochen.

Nun droht der Frau ein juristisches Nachspiel - und möglicherweise Anzeigen wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung.

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