Verfahren gegen Häupl eingestellt

Maximilian Krauss wurde von Bürgermeister Michael Häupl als Vizepräsident des Wiener Stadtschulrates abgelehnt.
Die FPÖ hatte den Bürgermeister wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt.

Aufgrund der Ermittlungen sind wir zum Ergebnis gelangt, dass Bürgermeister Häupl als Präsident des Stadtschulrats gesetzlich berechtigt war, einen bestimmten Kandidaten nicht zu ernennen und stattdessen einen neuen Vorschlag zu verlangen", sagt Thomas Haslwanter, Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ein Missbrauch der Amtsgewalt lag daher nicht vor. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ja gegen den Wiener Bürgermeister ermittelt, weil diesen die FPÖ wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch anzeigte. Das Verfahren wurde jetzt eingestellt, berichtet wien.orf.at.

Der Anfangsverdacht der FPÖ, dass Häupl die die Ernennung von Maximilian Krauss zum Vizepräsidenten des Stadtschulrats ohne jegliche Grundlage abgelehnt haben soll, habe sich nicht erhärtet. Laut Oberstaatsanwalt Haslwanter ist Häupl "vorschlagsgebunden", das heißt, Häupl selbst darf keinen Vorschlag machen, aber er darf einen Vorschlag ablehnen und einen neuen einfordern.

Vergangenen Herbst hat die FPÖ, konkret die Kollegiumsfraktion der FPÖ im Wiener Stadtschulrat, der Wiener FPÖ-Landtagsklub, sowie die FPÖ Wien, auch den Verfassungsgerichtshof angerufen. Jene Bestimmungen, die die Bestellung des Vizepräsidenten des Stadtschulrats regeln, sollen als verfassungswidrig aufgehoben werden. Diese Regelungen würden das Vorschlagsrecht, das Recht auf Mitwirkung an der Verwaltung sowie auf Bekleidung eines öffentlichen Amtes verletzen. Außerdem seien sie gleichheitswidrig und damit als verfassungswidrig aufzuheben.

Maximilian Krauss hat außerdem ein Schlichtungsverfahren bei der Antidiskriminierungsstelle beantragt. Er will Schadenersatz für seinen Verdienstentgang in der Höhe von 12.459 Euro.

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