Verbotene Mitbringsel

Reportage am Flughafen Wien-Schwechat über die verbotene Einfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen am 31.07.2013
Die Aufgriffe beim Zoll am Flughafen Wien-Schwechat steigen.

Es ist eine Vitrine des Grauens und des schlechten Geschmacks. Wolfs- und Bärenfell, ein ausgestopfter Waran, Schlangen in Schnaps eingelegt oder ein Haifisch-Fötus im Glas. All das haben die Mitarbeiter des Zolls auf dem Flughafen Wien-Schwechat Urlaubern abgenommen. Im Vorjahr wurden die Beamten insgesamt 4900-mal fündig. 71 Aufgriffe betrafen den Artenschutz, 232-mal waren es verbotene Pflanzen. Erst vor wenigen Wochen war ein Pärchen mit 60 geschützten Papageien im Koffer eingereist – ein Aufgriff, der zum Glück Seltenheitswert hat.

„Es gibt fast nichts, was die Leute nicht mitbringen“, sagt Gerhard Marosi vom Finanzministerium. Eine 20 Kilo schwere Muschel reiste ebenso im Koffer mit wie ein Aschenbecher aus einem Affenschädel. Das ist allerdings wirklich eine Ausnahme. Beliebte Mitbringsel sind Schlangenweine aus Asien, Korallen und Muscheln. „Man sieht nicht, ob die vom Strand entnommen worden sind oder ob die Koralle vielleicht beim Rifftauchen abgebrochen wurde“, sagt Marosi. Und beim Zoll macht das auch keinen Unterschied. „Auch wenn Muscheln und Korallen verarbeitet worden sind, braucht der Reisende einen Herkunftsnachweis oder Genehmigungen.“

Hunde-Patrouille

Zwei Artenschutz-Hunde patrouillieren ständig auf dem Flughafen-Gelände. Einer von ihnen ist der Deutsch-Kurzhaar Lord und seine Besitzerin Regina Eitel. „Wir kontrollieren in der Gepäckszentrale, im Frachtbereich, an Bord oder auch am Gepäcksband“, erzählt Eitel. Schlägt Lords sensible Nase an, wird er starr. Dann weiß Eitel: Der Kofferinhalt wird interessant. Einige Male ist das Duo schon fündig geworden. Papageien-Eier hat Lord ebenso aufgespürt wie Hunderte Kakteen aus Chile – illegal ausgegraben. „Für ihn ist das Suchen ein Spiel“, sagt die Zollbeamtin. Allerdings ein anstrengendes. Nach 20 bis 30 Minuten Einsatz braucht der vierjährige Hund eine Pause.

Wird der Zoll fündig, kann es teuer werden. Die Strafen betragen zwischen 50 und 200 Euro. Wer gewerblich Tierisches oder Pflanzliches schmuggelt, wird deutlich härter bestraft. Sogar Gefängnis ist in solchen Fällen möglich.

Übrigens: Wer aus dem Urlaub Hund oder Katze mitnimmt, muss dafür sorgen, dass alle nötigen Impfungen – nach Land unterschiedlich – erfolgt sind. Infos gibt es am Veterinäramt.

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Zoll Vogelgrippe…
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VOGELGRIPPEVIRUS A(H5N1) 2 BEI GESCHMUGGELTEN VÖGE
Verbotene Mitbringsel

Flughafen Wien-Schwechat
Bilanz

Im Jahr 2012 wurden 232 verbotene, weil geschützte, Pflanzen im Gepäck der Flugreisenden gefunden (plus 16 Prozent). Bei den Artenschutz-Aufgriffen gab es eine Steigerung von 39,2 Prozent – 71-mal wurden die Zöllner fündig. Die Artenschutz-Regelungen gelten auch für tote Tiere/Pflanzen bzw. Erzeugnissen daraus.

Beispiele: Lederprodukte aus Reptilienhäuten, Schmuck aus Elfenbein oder Korallen. Auf 125 Gramm beschränkt ist der Import von Kaviar.

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