Vater half bei „Entführung“ der eigenen Tochter

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Jugendamt hatte Obsorge, bei Besuch sahen die Eltern am Kind Striemen und blaue Flecken.

Hinter der „Entführung“ der eigenen Tochter steckt ein – wie es die Richterin nennt – „anerkennenswertes Motiv“. Dennoch: Strafe muss offenbar sein, und sie fällt auch noch recht drastisch aus. Der Vater, der beim Verstecken des Kindes für eine Nacht geholfen hat, wird zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt; wenn auch auf Bewährung. Die Mutter bekommt einen eigenen Prozess.

Im Oktober vorigen Jahres hatte das Jugendamt den Eltern das knapp zweijährige Mädchen abgenommen, nachdem die Mutter in einer anderen Sache von der deutschen Justiz gesucht worden war. Die Kleine kam zu einer Pflegefamilie. Die leiblichen Eltern durften sie alle zwei Wochen in einem Besuchsraum der MA 11 für eine Stunde sehen. Dabei fielen ihnen, wie der 26-jährige Vater am Montag im Wiener Landesgericht erzählt, Verletzungen auf. Das Mädchen sei verwahrlost gewesen, habe Striemen am Rücken gehabt, sei gehumpelt.

„Sie hat nicht einmal mehr gelacht. Die Pflegeeltern haben sich nicht gekümmert“, sagt der Angeklagte. Sein Verteidiger Nikolaus Rast versteht „die Panik, die da in einem Vater aufsteigt“. Die Mutter des Mädchens verlangte, dass die Tochter zu einer anderen Familie kommt: „Was muss denn noch passieren?“ Das Jugendamt reagierte aber angeblich nicht darauf.

In einem unbeobachteten Moment – obwohl der Besuch an sich „überwacht“ wird – schnappte die Mutter das Kind und verschwand, der Vater eilte hinterher. Man versteckte das Mädchen bei den Großeltern. Der Angeklagte nahm noch den Akku aus seinem Handy, damit man ihn nicht orten konnte; die Polizei fahndete bereits nach Eltern und Kind. Am nächsten Tag stellte sich der Montagearbeiter mit dem Mädchen, die Mutter ist untergetaucht.

Haus mit Garten

Laut Richterin Sonja Weis wurde das Kind untersucht. Außer ein paar oberflächlichen Kratzern, „wie sie sich Kinder beim Spielen zuziehen“, sei aber nichts feststellbar gewesen. Immerhin wurde das Mädchen aber zu anderen Pflegeeltern in Obhut gegeben. Dort geht es seiner Tochter jetzt gut, sagt der Angeklagte: „Die leben in Niederösterreich, haben ein schönes Haus mit Garten. Ich freu’ mich schon auf den nächsten Besuch.“ Verwehrt wird ihm dieser wegen der Entführungsaktion nicht.

Kommentare