Patientin vergiftet: Nur der Turnusarzt muss zahlen

APA13707812-2 - 15072013 - WIEN - ÖSTERREICH: (v. l. n. r.) Der Geschäftsführer des Krankenhauses Göttlicher Heiland, Johannes S., der angeklagte Turnusarzt und der angeklagte Facharzt für Orthopädie auf der Anklagebank am Montag, 15. Juli 2013, vor Prozessbeginn nach dem Tod einer 23-jährigen Patientin im Krankenhaus Göttlicher Heiland, im Straflandesgericht Wien. Neben den beiden angeklagten Ärzten wurde auch der Spital im Zusammenhang mit dem Tod der Frau, die im Herbst 2008 in Wien-Hernals nach einer Routine-Operation an den Folgen einer medikamentösen Atemdepression gestorben war, mitangeklagt. APA-FOTO: APA VIDEO
Krankenhaus Göttlicher Heiland freigesprochen, obwohl Mängel aufgedeckt wurden. 6.300 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung - nicht rechtskräftig.

Die Konzentration der Schmerzmittel war „auffällig“ und ging „über das therapeutische Ausmaß hinaus“. Sie lag im „letal toxischen Bereich“. Schon die Nebenwirkung (Atemdepression) eines der drei verschiedenen Medikamente allein „wäre tödlich gewesen“, sie addierten einander in dieser Wirkung noch. Auszüge aus den vernichtenden – vom Gericht aber kaum berücksichtigten – Gutachten im Prozess gegen das Wiener Krankenhaus Göttlicher Heiland, vertreten durch Klinikchef Johannes Steinhart, und zwei Ärzte. Einfach gesagt: Die 23-jährige Kirstin Rehberger wurde nach einer Fußoperation im Spital vergiftet.

Der Turnusarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu 6300 Euro Geldstrafe verurteilt, der mitangeklagte Chirurg freigesprochen, das von Herbert Eichenseder vertretene Spital ebenso.

Patientin vergiftet: Nur der Turnusarzt muss zahlen
Kirsty

Kirstin Rehbergers gesundes Herz hat keinen Grund für einen Herztod gegeben, erklärte Gerichtsmediziner Christian Reiter. Die Eltern von Kirstin (ihnen wurden 45.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen) saßen als Zuhörer im Gerichtssaal, als der Sachverständige die Obduktion der Leiche – an der „noch keine Fäulnis“ feststellbar war – und den Tod durch länger dauernden Sauerstoffmangel beschrieb. Hervorgerufen worden war dieser durch eine Fülle von schweren Schmerzmitteln, was sich für Chemiker Günter Gmeiner und den Pharmakologen Gerald Zernig in einem „tödlichen Spiegel“ im Blut zeigte. Geholfen haben die Medikamente allesamt nicht. Kirstins Mutter schilderte im Zeugenstand, ihre Tochter habe „vor Schmerzen am ganzen Körper gezittert“.

Die auf dem Beipackzettel empfohlene Dosis (für Dipidolor) ist laut Zernig nur ein grober Anhaltspunkt, der Arzt habe sich zusätzlich „nach dem klinischen Eindruck“ der Patientin zu richten und „wachsam zu sein“.

Dürftiges Wissen

Patientin vergiftet: Nur der Turnusarzt muss zahlen
Kunstfehlerprozess, Landesgericht Wien am 15.Juli 2013. Johannes Steinhart, Ärzlicher Direktor des KH Göttlicher Heiland, Anwalt Herbert Eichenseder

Um die Wachsamkeit war es im Göttlichen Heiland aber offenbar schlecht bestellt. Die Sachverständige für Anästhesie, Sylvia Fitzal, ortete grobe Mängel bei der postoperativen Versorgung. Es sei nicht abgeglichen worden, was die Patientin bereits im Aufwachraum und später auf der Bettenstation bekommen hatte. Während die Intensivmedizinerin dem angeklagten Chirurgen für seine aus dem Operationssaal heraus verordnete Standardmedikation so etwas wie einen Freibrief ausstellte, gab sie dem mitangeklagten Turnusarzt ein glattes Nicht genügend für sein „dürftiges Wissen“ über Schmerztherapie und die Nebenwirkungen.

Der Gescholtene musste die Kritik aber nicht allein einstecken. Insgesamt mangle es den Ärzten im Göttlicher Heiland an Kenntnissen über gute Schmerztherapie, auf die Patienten ein Recht hätten und die man nicht durch bloßes Lesen von nicht mehr aktuellen Skripten erlangen könne. Auch wenn der Turnusarzt – der in Eigenregie zusätzliche Medikamente verordnet hatte – beim Oberarzt rückgefragt hätte, „hätte er keinen besseren Rat bekommen“ (Fitzal).

Mangelnde Aufmerksamkeit

Die Klinikleitung muss sich nach Ansicht der Gutachterin auch um den Wissensstand ihrer Belegschaft kümmern und überprüfen, ob die Aus- und Weiterbildung überhaupt greift. Schließlich rügte Fitzal noch die mangelnde Aufmerksamkeit. Eine Krankenschwester hatte vor Kirstins Tod bemerkt, dass sich diese „verschleimt anhörte“. Zu einer ärztlichen Intervention hatte diese dem Turnusarzt beiläufig mitgeteilte Beobachtung nicht geführt.

Der jungen Richterin Andrea Philipp reichten die von der Gutachterin aufgezeigten Mängel im Göttlichen Heiland nicht für die Verurteilung zu einer Geldbuße. Die Organisation sei „verbesserungswürdig, aber nicht grundsätzlich falsch“. Sie ließ es bei der Feststellung bewenden: „Der Turnusarzt hätte sich jederzeit an einen Facharzt wenden können.“

Eine junge Frau wird nach einer „vollkommen harmlosen“ Operation (Zitat des Chirurgen) mit Schmerzmedikamenten vergiftet und stirbt. Im Turnusarzt, der den Oberarzt nicht behelligen wollte (durfte?) und in Eigenregie überdosiert hat, ist schnell ein Schuldiger gefunden. Geldstrafe – und das war’s? Seit 2006 gibt es das mit einem sperrigen Wort überschriebene Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Das trifft auch Spitäler und stand nun im Prozess gegen das Krankenhaus Göttlicher Heiland (siehe Bericht in Chronik) erstmals auf dem Prüfstand. Eine intensivmedizinische Koryphäe kritisierte als Gutachterin scharf das „dürftige Wissen“ der Ärzte über Schmerztherapie und Nebenwirkungen. Und sie lastete der Klinikleitung an, sich nicht um diesen mangelnden Wissensstand ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Mit 6000 Operationen pro Jahr ist das Spital gut im Geschäft. Aber gewisse Behandlungen dürfe man halt nicht anbieten, wenn die sorgfältige Überwachung nicht gewährleistet werden könne.

Damit steht der Göttliche Heiland nicht allein da. Es ist verbreitet üblich, überarbeiteten Turnusärzten und Krankenschwestern mehr Verantwortung umzuhängen, als ihre Erfahrung und Qualifikation erlauben. Und es ist gängige Praxis, dass man ab den frühen Abendstunden und am Wochenende kaum noch einen Oberarzt zu Gesicht bekommt. Jetzt wäre Gelegenheit gewesen, den Spitalserhalter mit strafrechtlichen Folgen in die Pflicht zu nehmen. Mit Folgen, die in Geldbußen und Verlust von Ansehen spürbar sind – und ein Gewinn für die Patienten wären. Leider konnte sich die junge Richterin nicht zur ersten Verurteilung eines Spitals durchringen.

Damit bleibt’s, wie es immer war: Eine Patientin ist tot – macht 6300 Euro Geldstrafe.

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