Traktorunfall im Stadionbad: Diversion

Traktorunfall im Stadionbad: Diversion
50-Jähriger akzeptierte 1.000 Euro Geldbuße für Fahrfehler, der Pensionistin ins Krankenhaus brachte.

Nach einem aufsehenerregenden Unfall im Stadionbad, bei dem am 18. Mai 2015 ein weiblicher Badegast von einem Mähtraktor schwer verletzt wurde, ist am Dienstag im Bezirksgericht Leopoldstadt das Strafverfahren gegen den Unglückslenker diversionell erledigt worden. Der Bademeister akzeptierte eine Geldbuße von 1.000 Euro für den ihm von einem Verkehrstechniker nachgewiesenen Fahrfehler.

Der vom Gericht beigezogene Sachverständige Fritz Huber hatte ein technisches Gebrechen als Unfallursache ausgeschlossen. Vielmehr sei das Geschehen auf fahrtechnische Mängel zurückzuführen, betonte der Gutachter: Der Bademeister, der mit dem Traktor Mäharbeiten durchführte, wollte demnach in einem Abstand von höchstens einem halben Meter an einer 73 Jahre alten Frau und deren Ehemann vorbeifahren. Das Manöver gelang ihm nicht, die 73-Jährige wurde von hinten niedergestoßen und von einem Vorder- und einem Hinterrad des Traktors überrollt.

Intensivstation

Die Frau – seit 16 Jahren regelmäßige Besucherin des Stadionbads – kam zwischen Traktor und Anhänger zu liegen und musste von einem Notarzt-Hubschrauber ins Spital geflogen werden. Sie wurde dort in künstlichen Tiefschlaf versetzt und auf der Intensivstation behandelt.

Die Ärzte stellten bei der Pensionistin zwölf gebrochene Rippen, zwei Wirbelfrakturen, Prellungen, Quetschungen der Lunge und Schürfwunden fest. Die Versicherung der Wiener Sportstätten – die Gesellschaft betreibt das beliebte Freibad neben dem Ernst-Happel-Stadion – hat sämtliche finanziellen Ansprüche der 73-Jährigen mittlerweile beglichen, so Josef Wegrostek, der Rechtsvertreter der Geschädigten. Der Anwalt hatte über 100.000 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht.

Nach der Erörterung des verkehrstechnischen Gutachtens gab der angeklagte Bademeister – er wurde unmittelbar nach dem Unfall entlassen und ist inzwischen in einem Bad in Niederösterreich beschäftigt – zu, einen Fahrfehler begangen zu haben. Beim Verhandlungsauftakt Ende März hatte er sich noch „nicht schuldig“ bekannt.

Diversion angeboten

Auf Basis seines Schuldeingeständnisses bot ihm die Richterin eine Diversion an, die der 50-Jährige akzeptierte. Damit entging er einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung und gilt – sofern er bis Anfang Juli die 1.000 Euro bezahlt – weiter als gerichtlich unbescholten.

Der mitangeklagte Vorgesetzte des 50-Jährigen wurde freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, dem mit dem Rasenmähen betrauten Bademeister die Funktionsweise des Traktors nicht näher gebracht zu haben. Der Bademeister hatte im Ermittlungsverfahren behauptet, es habe grundsätzlich keine Einschulung in den Gebrauch der technischen Geräte stattgefunden und er habe in den vorangegangenen Saisonen stets nur mit dem Kärcher gearbeitet und die Becken gereinigt.

Dieser Darstellung schenkte die Richterin nach der Einvernahme zahlreicher Zeugen keinen Glauben. Sie ging davon aus, dass der Vorgesetzte eine Einschulung angeordnet hatte und darauf vertrauen konnte, dass eine solche auch durchgeführt wurde. Somit sei ihm „kein Verschulden vorzuwerfen“.

Nicht rechtskräftig

Die Gerichtsentscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Anklagebehörde hat drei Tage Zeit, um dagegen allenfalls Rechtsmittel einzulegen.

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