Tod in der Schubhaft: Zwei Amtsärzte verurteilt

Der Asylwerber kam im September 2012 im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Hernalser Gürtel ums Leben. (Archivbild)
Tschetschene starb an Herzinfarkt, nachdem er über Schmerzen im Brustbereich geklagt hatte.

Im Zusammenhang mit dem Tod eines tschetschenischen Asylwerbers im Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Wiener Hernalser Gürtel sind am Montag im Bezirksgericht Josefstadt zwei Amtsärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Richterin Margaretha Richter erlegte ihnen eine Geldstrafe von je 15.000 Euro (150 Tagessätze zu je 100 Euro) auf. Zudem müssen sie die Kosten des Strafverfahrens tragen.

Der 35-jährige Zelimkhan Isakov war am 27. September 2012 an einem Herzinfarkt gestorben, nachdem er in der Schubhaft wiederholt über gesundheitliche Probleme geklagt und neben Unterleibs- und psychischen Beschwerden auch Schmerzen in der Brust geltend gemacht hatte. Dennoch hatten die schuldig erkannten Ärzte es unterlassen, bei Untersuchungen am 14. bzw. 16. September 2012 mit einem EKG-Gerät diese näher abzuklären.

Keine Maßnahme gesetzt

Wie Richterin Margaretha Richter in ihrer Urteilsbegründung darlegte, hätten die beiden schuldig erkannten Ärzte die Durchführung einer EKG-Untersuchung unterlassen und damit fahrlässig den Tod des tschetschenischen Asylwerbers mit herbeigeführt.

"Da war eine Verantwortung gegeben", verwies die Verhandlungsleiterin darauf, dass trotz geltend gemachter Brustbeschwerden bei Untersuchungen 13 bzw. elf Tage vor dem Ableben des Schubhäftlings diesen mittels eines zur Verfügung stehenden EKG-Geräts nicht näher nachgegangen wurde. "Es ist keine Maßnahme gesetzt worden", monierte Richter.

Zwei Freisprüche

Der Freispruch für die Amtsärztin, die dem 35-jährigen Häftling knapp drei Stunden vor seinem Ableben ein Grippemittel verschrieben hatte, resultierte daraus, dass sich in ihrem Fall die für einen Schuldspruch nötige Kausalitätskette nicht schließen ließ. Laut dem kardiologischen Sachverständigen Hartwig Bailer starb Zelimkhan Isakov am Verschluss einer Koronararterie (LAD). Dem Gutachten zufolge wäre der tödliche Infarkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch mit einer EKG-Untersuchung am 27. September nicht mehr zu verhindern gewesen.

Der Psychiater, demgegenüber Isakov am 14. September ebenfalls über Brustschmerzen geklagt hatte, wurde zugebilligt, dass eine dahin gehende Untersuchung nicht in sein Fachgebiet gefallen wäre. Außerdem hätte er sich auf Basis der Krankengeschichte darauf verlassen können, dass sich die Amtsärzte der Problematik annahmen. Er wurde daher freigesprochen.

Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die verurteilten Ärzte erbaten Bedenkzeit, der Bezirksanwalt gab zu den zwei Schuld- und zwei Freisprüchen vorerst keine Erklärung ab.

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