Taxifahrer erschoss Räuber: Debatte über Notwehr

epa03731573 CORRECTION epa03731528 The outlines of a shot man are marked on the ground after a taxi driver shot an alledged attacker in Vienna, Austria 05 June 2013. According to police, the passenger allegedly attacked the taxi driver with a knife, before being shot. EPA/HERBERT NEUBAUER CORRECTING PERSON IN TEXT WHO WAS SHOT
Innungs-Chef appelliert, auf Gewalt zu verzichten. Viele Taxler sind nervös.

Die Fahrt führte Mittwochnacht von der Leopoldstadt in die Gemeindegasse 25 in Wien-Donaustadt. Anstatt zu bezahlen, nahm der Fahrgast den Chauffeur von der Rückbank aus in den Schwitzkasten und setzte ihm ein Messer an den Hals.

Dann geriet die Situation, drei Minuten nach Mitternacht, außer Kontrolle. Taxifahrer Günther W., 59, griff mit der linken Hand in das Seitenfach der Wagentüre und nahm seine Pistole. Laut Polizei muss der Chauffeur rückwärts über die Schulter auf den Räuber geschossen haben. Das Projektil traf den 21-jährigen Taxiräuber aus Pakistan im rechten Brustbereich. Der getroffene Täter stürzte aus dem Fahrzeug und rannte davon. Günther W. nahm die Verfolgung auf. Dabei schoss er zwei weitere Male in die Luft. Nach 50 Metern brach der Getroffene jedoch auf offener Straße zusammen. Beim Eintreffen der Rettung war der Asylwerber bereits tot.

Gültiger Waffenschein

Der Wiener Taxler führte die Pistole im Fahrzeug legal mit, er besitzt einen gültigen Waffenschein. Der KURIER erreichte W. am Telefon. Denn nach der Einvernahme war der 59-Jährige wieder auf freiem Fuß. Zur Situation wollte der Chauffeur nichts sagen, zu seiner Verfassung schon: „Mir geht es fürchterlich. Ich fahre 32 Jahre in Wien. Und jetzt dieser Überfall. Sie müssen mich verstehen, zum Ablauf darf ich mit den Medien nicht sprechen.“

Taxifahrer erschoss Räuber: Debatte über Notwehr
Taxi, Taxifahrer
Laut Polizeisprecher Roman Hahslinger wurden in der vergangenen Woche in dem Grätzl zwei weitere Taxifahrer ausgeraubt: „Ein Überfall fand sogar in derselben Gasse statt. Jetzt wird ermittelt, ob es sich bei dem Toten um einen Serienräuber handelt.“ Ob der Pakistani auch bei der Besetzung der Votivkirche zu Jahreswechsel dabei war, wird geprüft.

Seitens der Taxi-Innung geht man bei dem Fall von Notwehr aus. Taxler-Chef Christian Gerzabek: „In dieser Situation geht es nur ums Überleben. Worauf soll der Lenker noch warten. Für uns ist das Notwehr. Braucht der Kollege einen Anwalt, dann kümmern wir uns darum. Heuer gab es in Wien bereits 50 Taxiüberfälle.“ Gerzabek appellierte trotzdem an die 4700 Taxler, auf Gewalt zu verzichten „und die Losung den Tätern auszuhändigen“.

Taxler sind nervös

Eine Umfrage auf Wiens Taxi-Standplätzen zeigte, dass die Fahrer nervös sind. Leonardo Jovanovic, Cemal Güner und Karahan Doganay waren sich am Standplatz Westbahnhof einig: „Das war Notwehr. Trotzdem, es ist gefährlich, Waffen mitzuführen. In der Nacht, wird das Publikum aggressiver.“ Ihr Vorschlag: „Man könnte doch die Taxis mit einer Glasscheibe zwischen Fahrer und Fahrgast sicherer machen. Wie in New York.“ Ob einer der Herren eine Waffe im Auto mitführt? „Ja, und zwar ein Messer zum Obst schälen“, antwortete ein Chauffeur.

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Taxi, Taxifahrer

Herr Schramek, selbst seit 32 Jahren Taxifahrer, gab seinen Waffenschein vor 20 Jahren ab: „Eine Waffe hilft nichts. Was kannst du schon machen. Bei einem Raub ist es besser, die Losung zu verlieren, als sein Leben. Wir haben nur 150 Euro mit. Ob ein Vorfall eskaliert, hängt auch vom Lenker ab.“ Mittwoch um vier Uhr früh schlug ein weiblicher Fahrgast auf einen Taxler in Wien-Neubau ein. Der Fahrpreis war ihr zu hoch. Ein Polizist wurde ebenfalls leicht verletzt.

Update: Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat der erschossene Taxiräuber zwei weitere derartige Überfälle verübt: Am 1. Juni wie am Mittwoch in der Gemeindeaugasse und am 2. Juni in der Wohlgemuthgasse in der Donaustadt. Das ergaben Zeugenaussagen und "Sachbeweise nach kriminalistischen Ermittlungen", wie Polizeisprecher Roman Hahslinger am Donnerstag sagte. Die Obduktion des Pakistani war noch ausständig. Ob eine gerechtfertigte Notwehrsituation vorgelegen ist, muss die Staatsanwaltschaft klären.

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