Student beschimpfte Mohammed: Verhetzung

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
32-jähriger Däne wurde wegen Verhetzung und NS-Wiederbetätigung verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Ist es eine Verhetzung, den Propheten Mohammed mit einem Schwein gleichzusetzen? Ein Geschworenengericht (Vorsitz Richter Georg Olschak) beantwortete die Frage mit Ja – und mit zwei Jahren teilbedingter Haft (sechs Monate davon unbedingt). Der Angeklagte, ein 32-jähriger Däne, der in Wien Geschichte studiert, wurde – ebenfalls nicht rechtskräftig – auch wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt, weil er auf seiner Facebook-Seite den Nationalsozialismus verherrlicht hatte.

Als der Student im Dezember des Vorjahres kurzfristig in U-Haft genommen wurde, soll er im Gefängnis an die Spindtür Hakenkreuze gemalt haben. Bei der Verhandlung am Montag wollte er nicht zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Bei früheren Vernehmungen hatte er bezüglich Mohammed und Schwein erklärt, man werde doch wohl noch humoristisch sein dürfen.Seine Facebook-Kommentare gab der 32-Jährige auf Deutsch und Dänisch ab. Einmal auch auf Schwedisch, was die Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung allerdings ebenfalls für Dänisch hielten. "Wenn ich das österreichische Publikum ansprechen will, müsste ich es auf Türkisch machen", ätzte der Angeklagte.

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