Strafdusche war für Leonie nicht tödlich

SMZ Ost, Krankenhaus, Spital, Eingang
Gutachten: Zweijährige wurde mit 60 Grad heißem Wasser verbrüht, starb aber an Schmerzmittel.

Eine großartige Entlastung für den Vater der toten Zweijährigen ist das Gutachten nicht. Auch wenn es darin mündet, dass kein „ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verbrühung der Leonie und dem Eintritt des Todes erweisbar“ ist.

Aber selbst wenn die „Strafdusche“ nicht tödlich war - um einen Prozess wegen Körperverletzung mit Dauerfolgen wird Leonies Vater nicht herumkommen. Und Leonies Mutter kaum um eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die 27-seitige Expertise des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk ist jedenfalls ein Protokoll des Grauens: Am 25. Oktober des Vorjahrs gegen 18 Uhr stellt Alexander S. seine kleine Tochter Leonie – wie schon öfter – „für Beruhigungszwecke“ unter die Dusche. Angeblich will er sie kalt abbrausen, verwechselt aber beim Mischregler die Richtung und dreht das heiße Wasser auf. Er richtet den Strahl direkt auf Leonies Rücken. Es beginnt sofort zu dampfen, das Mädchen schreit auf und kippt nach vorne. Der Vater dreht das Wasser nach etwa 10 Sekunden ab, es ist zu diesem Zeitpunkt 60 Grad heiß.

Leonies Mutter hört in der Küche den „gellenden Aufschrei“ ihrer Tochter. Die Eltern sehen, dass sich die Haut am Rücken bereits abgelöst hat. Der Vater holt aus der Apotheke einen Verband. Leonie weint bitterlich und schreit am nächsten Tag bis 22 Uhr vor Schmerzen, dann verständigen die Eltern endlich die Rettung.

Künstlich beatmet

Im Spital bekommt Leonie schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente wie Paracetamol. Am 1. November steigen die Leberwerte an. Leonie kommt auf die Intensivstation, das Paracetamol wird abgesetzt, das Mädchen künstlich beatmet. Am 10. November um 11.51 Uhr ist das 97 cm große und 15 kg schwere Mädchen tot.

Gutachter Denk attestiert großflächige zweit-, dritt- und viertgradige Verbrühungen des Rückens, die mit einer Hitzeschädigung der Rückenmuskulatur einhergegangen sind. Schwere Dauerfolgen wären zurückgeblieben.

Die „sofort sichtbare, flächenhafte Ablösung der Haut stellt auch für medizinische Laien eine zwingende Aufforderung zur sofortigen Verständigung des Rettungsdienstes dar“, schreibt Denk an die Adresse der Eltern. Denn „die zeitliche Verzögerung hat das Risiko für Komplikationen“ und auch für den Todeseintritt „wesentlich erhöht.“ Gestorben ist Leonie aber wahrscheinlich an einer durch das von den Ärzten „sachgerecht“ verabreichte Medikament Paracetamol ausgelösten, „nicht vorhersehbaren“ Leberschädigung.

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