Sprayer Puber in Prozess verurteilt

Der Prozess fand am Wiener Straflandesgericht statt.
Zehn Monte unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit einem Urteil von zehn Monaten unbedingte Haft ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den berühmt-berüchtigten Sprayer Puber rund um ein angeblich gestohlenes Fahrrad zu Ende gegangen. Der Spayer wurde aber nicht wegen Diebstahls, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und illegalem Waffenbesitz belangt.

Bestritt Fahrraddiebstahl

Vor Gericht bestritten Puber und ein Mitangeklagter vehement, in den Nachtstunden des 12. Aprils das Fahrrad gestohlen zu haben. Das Rad sei vielmehr Eigentum des Sprayers gewesen. Nachdem sie die Nacht zuvor durchgetrunken hatten, stellte Puber es in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten in Wien-Margareten ab. „Ich hatte keine Lust mehr, es zu schieben. Wir waren wirklich sehr breit“, unterstrich der Schweizer.

„Verkatert in Wohnung“

Den Tag danach verbrachten die beiden ihren Angaben zufolge verkatert in der Wohnung. Gegen 2.45 Uhr beschlossen sie schließlich, sich auf die Suche nach dem Rad zu machen. Da der Schlüssel verloren gegangen war, nahmen sie vorsorglich einen Bolzenschneider mit. Die Uhrzeit war für die ehemaligen Securitys nicht ungewöhnlich: „Wir sind nachtaktive Menschen“.

Der Mitangeklagte versuchte zuerst, das Schloss bei einem falschen Rad aufzubrechen, wurde von Puber aber rechtzeitig gestoppt. Schließlich fanden sie Rad des Sprayers und brachen es auf. Zum Pech der beiden fand zeitgleich eine Schwerpunktaktion der Polizei gegen Fahrraddiebstähle statt. Die Beamten legten das Verhalten der in schwarz gekleideten Männer samt Bolzenschneider als kriminell aus: nach einer kurzen Observation folgte von Zivil-Beamten ein Zugriff.

„Als hätte ich Bank überfallen“

„Das ging von null auf hundert. Die stürmten aus den Autos und ich hatte plötzlich Pistolen vor meinem Gesicht – als hätte ich gerade eine Bank überfallen“, sagte Puber. Auch der Mitangeklagte konnte die Situation zuerst nicht richtig einordnen: „Ich wusste nicht, ob das Tschetschenen sind, die uns von der Arbeit kennen und uns ein Messer reinrammen wollen“, sagte er.

Bei der Festnahme setzte sich Renato S. den Polizisten zufolge heftig zu Wehr und verletzte einen Beamten mit einem Tritt am Gelenk des Daumens der rechten Hand. „Ich wollte wirklich niemanden verletzten, das waren instinktive Schutzbewegungen“, widersprach der Sprayer.

„Nicht sehr schönes Gefährt“

Richterin Elisabeth Reich räumte der „guten Geschichte“ rund um das gestohlene Fahrrad zumindest ein, wahr sein zu können. Schließlich handelte es sich um ein „nicht sehr schönes“ Gefährt mit einem Wert von rund 50 Euro. Puber und der Mitangeklagte wurden in diesem Fall frei gesprochen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Sein Verhalten während Amtshandlung hat für den Sprayer aber rechtliche Konsequenzen: Er wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. Da bei ihm trotz Waffenverbots ein Pfefferspray und ein Butterfly-Messer sichergestellt wurden, wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes belangt. Insgesamt setzte es zehn Monate unbedingte Haft.

Urteil nicht rechtskräftig

Nach Rücksprache mit Anwalt Nikolaus Rast nahm der Sprayer das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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