Einigung mit Wiener Ordensspitälern erzielt

Einigung mit Wiener Ordensspitälern erzielt
Mehr Geld und erstmals Kollektivvertrag - Zusätzliche Aufgaben werden übernommen.

Während im Allgemeinen Krankenhaus und im Krankenanstaltenverbund (KAV) die Neuregelung der Ärztearbeitszeit noch für Konflikte sorgt, haben sich die Wiener Ordensspitäler mit der Stadt gütlich geeinigt. Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) präsentierte am Donnerstag gemeinsam mit Spitalsvertretern und Gewerkschaft das Ergebnis. Dieses sieht unter anderem erstmals einen Kollektivvertrag vor.

Durch die neuen Arbeitszeiten werden Gehaltsanpassungen nötig, genauso wie zusätzlich Ärzteposten. Die zu erwartenden Mehrkosten müssten von der öffentlichen Hand abgegolten werden. Mit dieser Forderung waren die konfessionellen Häuser (von denen es in Wien insgesamt acht gibt, Anm.) Anfang Mai in die Verhandlungen gestartet. Nun ist fix: Die Stadt wird 2015 den Finanzierungsrahmen um insgesamt 10 Millionen Euro erhöhen, 2016 betragen die zusätzlichen Mittel maximal 20 Mio. Euro.

40 neue Posten

Das wird den Krankenhäusern ermöglichen, zusätzliches Personal anzustellen, zeigte sich Manfred Greher, der Sprecher der Plattform der Wiener Ordensspitäler, erfreut. Denn, so beteuerte er: "Eine Streichung von Ärztestellen wäre für die Ordensspitäler völlig unrealistisch gewesen." Konkret werden 40 neue Posten geschaffen. Derzeit sind in den betreffenden Krankenanstalten 780 Ärzte tätig.

Ausverhandelt wurde auch erstmals ein Kollektivvertrag. Damit sei die vertragslose Zeit in den Ordensspitälern verschwunden, es gebe nun gleiche Verhältnisse für alle, lobte Willibald Steinkellner, der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft vida. Ärztesprecher Peter Rausch sprach von einem Meilenstein. Gelungen sei auch die Angleichung der Ärzte-Arbeitsbedingungen zwischen den Ordens- und Gemeindespitälern. Die Arbeitsbedingungen in den Häusern beider Träger seien künftig gleich attraktiv.

Gesundheitsstadträtin Wehsely beschrieb die vorangegangen Gespräche als konstruktiv. Die Einigung bedeute höhere Gehälter. Und das System, so beteuerte sie, werde mit der Einigung auch effizienter gemacht: "Es gibt gleichzeitig auch eine Strukturreform, die zur Entlastung der städtischen Spitäler führt." So müssen die Ordensspitäler etwa höhere Kontingente bei den Rettungszufahrten in Kauf nehmen. Auch im Bereich Unfallchirurgie müssten zusätzliche Aufgaben übernommen werden - konkret vom Orthopädischen Spital Speising.

Ärztekammer: "Brauchbarer Kompromiss"

Auch die Ärztekammer zeigte sich zufrieden. In einer Aussendung war von einem "brauchbaren Kompromiss" die Rede. Allerdings, so gab Kammerpräsident Thomas Szekeres zu bedenken, würden im AKH und in den KAV-Häusern tätige Ärzte noch immer einer Lösung ihrer Gehalts-und Arbeitsplatzproblematik harren. Kritik übte er erneut an der "Sparpolitik" der Stadt. Während es im KAV eine Stellenreduktion gebe, sei in den Ordensspitälern von einem Personalabbau nie die Rede gewesen, beklagte Szekeres.

Im Büro der Gesundheitsstadträtin wurde postwendend darauf verwiesen, dass die Anzahl der Ärzte (im Verhältnis zu jener der Betten) im KAV deutlich höher sei. Vorerst keine Reaktion gab es hingegen zu den jüngsten Forderungen der Kammer-Kurie nach u.a. einem klaren Nein zu Personalabbau, besserer Vergütung von Nachtdiensten und einer Erhöhung der Primargehälter. Die Interessensvertretung wünscht bis Ende Mai eine Antwort der Ressortchefin. Doch diese hat noch keinen Forderungskatalog bekommen, wie sie heute berichtete.

Opt-Out-Option

Der KAV und Gewerkschaft vereinbarten die Abgeltung der Opt-Out-Regelung - also die Bezahlung jener Zeit, die freiwillig länger gearbeitet wurde. Denn Ärzte können aus freien Stücken auch mehr als die nun geltenden 48 Wochenarbeitsstunden tätig sein.

Bis zu 60 Stunden sind hier theoretisch möglich. Die Vereinbarung wird für all jene unterzeichnet, die bis 30. Juni die Opt-Out-Option in Anspruch nehmen. Die Höhe der Entschädigung wird individuell berechnet, wie in einer Aussendung des KAV betont wurde. Erhoben wird dazu die tatsächliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Pro (Mehr)stunde werden 33 Euro ausbezahlt. Die maximale Höhe der Entschädigung liegt bei 10.296 Euro.

Wie viele Ärzte betroffen sind, könne man noch nicht genau sagen, betonte eine Sprecherin des KAV auf APA-Anfrage. Das sei erst nach genauer Auswertung des betreffenden Zeitraums möglich.

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