Späte Urteile in der Zivildiener-Affäre im AKH

Späte Urteile in der Zivildiener-Affäre im AKH
Alle drei Beschuldigten nicht rechtskräftig wegen Untreue verurteilt.

Jetzt hat es den langjährigen Personalchef des Wiener AKH, die ehemalige Pflegedirektorin und den Chef einer Reinigungsfirma wegen der Zivildiener-Affäre doch noch strafrechtlich erwischt. Sie wurden am Donnerstag im Wiener Landesgericht wegen Untreue nicht rechtskräftig verurteilt.

Drei junge Männer – einer davon ist der Sohn des Chefs der Reinigungsfirma – leisteten im AKH ihren Zivildienst ab. Allerdings nur auf dem Papier. Sie erschienen nur am ersten und letzten Tag ihrer Dienstverpflichtung. Die restliche Zeit verbrachten sie als Mitarbeiter der Reinigungsfirma. Der Deal mit dem AKH beinhaltete, dass die Reinigungsfirma dem Krankenhaus im Gegenzug eine Stationshelferin zur Verfügung stellte.

Ende 2012 wurden alle drei Beschuldigten freigesprochen. Jetzt gab es eine Prozesswiederholung, und diese endete mit Verurteilungen in erster Instanz: Je neun Monate bedingt für den Firmenchef und den Ex-AKH-Personalchef, drei Monate bedingt für die Ex-Pflegedirektorin.

Ein großer Korruptionsprozess gegen die Firma und AKH-Verantwortliche um die Vergabe eines 50-Millionen-Euro-Auftrages steht noch bevor.

Kommentare