SM-Club-Chef wollte 17-Jährige entführen

SM-Club-Chef wollte 17-Jährige entführen
Ein Wiener, der 2002 versuchte eine 17-Jährige zu entführen, muss für sieben Jahre ins Gefängnis.

Der 47-jährige Betreiber eines Sado-Maso-Clubs fährt eines Nachts auf der Suche nach einem Mädchen durch Wien, das er in sein mit Fesseln, Ketten und Flaschenzügen ausgestattetes Etablissement entführen und dort malträtieren kann. Er hält gezielt nach einer "zierlichen 17- bis 18-Jährigen" Ausschau, die er "gefügig machen" will, um den "Kick" einer nicht gespielten Vergewaltigung zu erleben. Bei einer Nachtautobus-Station findet er um drei Uhr früh eine 17-Jährige, schlägt sie mit einer Taschenlampe nieder, will sie ins Auto zerren, aber weil er - wie er sagt - nur "halbherzig" dabei war, sei die Sache "in die Hose gegangen". Ein Mann, der mit seinem Hund äußerln geht, greift ein und befreit das Mädchen.

Passiert ist das schon 2002, aber die Staatsanwaltschaft wollte es gar nicht verfolgen, obwohl der SM-Club-Betreiber alles freimütig zugibt. Erst im Zuge der Ermittlungen der Entführung von Natascha Kampusch kam der Fall auf und doch noch vor Gericht.

Wenn man dem 47-jährigen Roland N. zuhört, wie er locker über die geplante Entführung und Vergewaltigung spricht, bekommt man es mit der Angst zu tun. Zwei Gerichtspsychiater halten ihn aber nicht für gefährlich. Eine Gutachterin attestiert dem Angeklagten zwar eine Abartigkeit, doch liege die Tat schon so lange zurück, dass keine Gefahr mehr von N. ausgehe. Für die Anwältin des überfallenen Mädchens, Eva Plaz, ist das nicht nachvollziehbar. Sie forderte zusätzlich zur Bestrafung eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Geholfen hatte Roland N. bei der versuchten Entführung übrigens seine nun mitangeklagte, damals 19-jährige Geliebte, die im SM-Club als "Miss Jacqueline" tätig war. Sie hatte das Opfer zum Wagen gelockt. Im Prozess sagte sie, was damals geschehen ist, das sei für die 17-Jährige wohl "kein Honiglecken" gewesen.

Das Urteil der Geschworenen: Sieben Jahren Haft. Die von der Rechtsvertreterin der jungen Frau geforderte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher blieb ihm erspart. Der Schöffensenat stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten, demzufolge der Mann derzeit nicht mehr gefährlich genug sein soll, um ihn nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe in einer geschlossenen Anstalt anzuhalten.

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