Schmuckdieb im 4-Stern-Hotel

Schmuckdieb im 4-Stern-Hotel
Nach dem Neujahrskonzert wurde der Zimmersafe geplündert. Gäste hatten dort einen Schatz deponiert. Das Hotel haftet.

Im viel bejubelten Neujahrskonzert 2009 spielten die von Daniel Barenboim dirigierten Philharmoniker auch den "Schatz-Walzer" von Johann Strauß. In einem nahen Vier-Stern-Hotel beim Wiener Stadtpark stand tags darauf "Unter Donner und Blitz" auf dem Programm, als Konzertbesuchern ein Schatz aus dem Safe im Hotelzimmer gestohlen wurde.

Das deutsche Ehepaar K. hatte am 29. Dezember 2008 eingecheckt, Frau K. war mit drei Schuhsäcken voll Schmuck im Wert von 165.000 Euro angereist. Sie trägt gern wertvolle Schmuckstücke, das gehöre zu ihr - sagt sie - wie Lippenstift. Bei der Rezeption erklärte man den Gästen, sie sollten ihre Wertsachen im Zimmersafe deponieren.

So geschah es auch, und der Safe wurde von dem Ehepaar mit einem selbst gewählten vierstelligen Zahlencode versperrt. Nach dem Konzert sortierte Frau K. am 2. Jänner 2009 ihren Schmuck für das nächste Event (Opernabend) und verließ das Hotel gemeinsam mit ihrem Mann nur mäßig geschmückt. Als sie zurückkehrten, war in das Zimmer eingebrochen worden, der Täter hatte den Safe geöffnet und geplündert.

Üblich

Das Hotel weigerte sich, den Schaden zu ersetzen. Die Urlauber klagten. Im Prozess stellte sich heraus, dass Hotels einen sogenannten Mastercode benützen, mit dem jeder Safe geöffnet werden kann, falls die Gäste ihren eigenen Code vergessen sollten. Es ist international üblich, dass dieser Universalcode so gut wie nie gewechselt wird. In dem Fall müssten nämlich alle Zimmersafes umprogrammiert werden, was man sich gern erspart.

Im speziellen Fall war der Code mindestens zwei Jahre nicht geändert worden - und mehr als einem Dutzend Leuten bekannt: dem Direktor, den Stellvertretern, Rezeptionisten, Haustechnikern, einem Lohndiener und sogar längst ausgeschiedenen Mitarbeitern. Einer von ihnen hat den Safe mit dem Mastercode - das steht fest - geöffnet und ausgeräumt.

Das Hotel wurde zur Zahlung von 165.000 Euro verurteilt. Dass bei solchen Kulturreisen und Unterbringung im Vier-Stern-Hotel auch wertvoller Schmuck verwahrt wird, sei evident. Das vom OGH bestätigte Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt ist eine Rüge für die Hotellerie, dass man mit dem Mastercode nicht so sorglos umgehen darf.

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