Schizophrener stach Vater nieder: Einweisung

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der 28-Jährige hatte sich für den Teufel gehalten: bei Tat nicht zurechnungsfähig.

Weil er in einer halluzinatorischen Wahnvorstellung seinen Vater niedergestochen und schwer verletzt hatte, ist am Donnerstag ein 28-jähriger Wiener im Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann hielt sich für einen Teufel, als er am 18. September 2014 mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimeter auf den Vater losging.

Er fügte diesem zwölf Stichverletzungen am Hinterkopf, am linken Ohr und an Schulter und Oberarm zu. Wie Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer darlegte, war beim Täter Zurechnungsunfähigkeit gegeben, weshalb er nicht wegen versuchten Mordes belangt werden konnte.

Drogen

Mit 17 war bei dem jungen Mann eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden. Er hörte Stimmen, und manchmal, wenn er in den Spiegel sah, vermeinte er, der Teufel blicke ihm entgegen. Gegen seine paranoide Schizophrenie bekam der Betroffene Medikamente verschrieben, die er aber oft nicht einnahm. Stattdessen konsumierte er Drogen, was seinem Gesundheitszustand naturgemäß abträglich war.

Der Kranke wurde mehrfach stationär behandelt, und nach jeder Entlassung kam er wieder bei seinem Vater unter, der sich fürsorglich um den 28-Jährigen kümmerte. Bis zu der Messerattacke sei es nie zu Gewalttätigkeiten oder brenzligen Situationen gekommen, versicherte der Vater als Zeuge dem Schwurgericht (Vorsitz: Nina Steindl). Der psychiatrische Sachverständige führte den plötzlichen Gewaltausbruch auf einen "akut psychotischen Zustand" zurück.

Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist bereits rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung hatten gegen die Entscheidung des Gerichts Einwände.

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