Prozess: Bruder soll Siebenjährige vergewaltigt haben

Mehrjährige Haftstrafen für Drogenkuriere in Klagenfurt
Der heute 20-Jährige soll sich im Winter 2010 an seiner Schwester vergangen haben.

Der Prozess gegen den 20-Jährigen, der als 15-Jähriger seine damals halb so alte Halbschwester vergewaltigt haben soll, musste am Mittwoch vertagt werden. Grund: Die zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Sachverständigen bestellte Gerichtspsychiaterin konnte ihr Gutachten nicht erstellen.

Der 20-Jährige hatte zwei Untersuchungstermine sausen lassen. Auf die Frage nach dem Warum antwortete er der Richterin mit "Ich hab' verschlafen." Der nächste Termin wurde auf den 9. Februar fixiert. Um 8.00 Uhr hat der Angeklagte bei der Gutachterin zu erscheinen.

Vorgeschichte

Weil er sich an seiner zum Tatzeitpunkt sieben Jahre alten Halbschwester vergangen haben soll, hatte sich ein 20 Jahre alter Mann im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. "Blödsinn. Ich bin ja kein Kinderschänder", hielt er dem Anklagevorwurf entgegen, im Sommer 2009 als damals 15-Jähriger das halb so alte Mädchen entkleidet und zur Duldung des Beischlafs genötigt zu haben.

Gegen ihn spricht allerdings nicht nur die Aussage der Betroffenen, sondern auch seine eigene Vergangenheit. Mit knapp 14 hatte er eine andere Halbschwester geschwängert. Diese brachte im Oktober 2008 einen Sohn zur Welt. Sie war zum Zeitpunkt der Geburt zwölf Jahre alt. Für den Burschen gab es keine strafrechtlichen Folgen. Er war noch strafunmündig. Auf Weisung des Jugendamtes musste er jedoch aus der Wohnung seiner Mutter ausziehen, in der er bis dahin mit den beiden Mädchen und einem jüngeren Bruder gelebt hatte.

Der Jugendliche kam bei seinem Vater unter, soll aber laut Anklage weiter ab und zu seine Geschwister besucht haben. Bei einem dieser Besuche kam es zu dem Vorfall, den die Staatsanwaltschaft als Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch und Blutschande zur Anklage brachte. Zusätzlich ist auch sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren inkriminiert: Bei einer weiteren Visite im Winter 2010 soll sich der jetzt 20-Jährige vor der Unmündigen entblößt und diese aufgefordert haben, an ihm eine sexuelle Handlung vorzunehmen.

Auch das stellte der Beschäftigungslose in Abrede. "Es ist also nie etwas vorgekommen?", fasste Richterin Beate Matschnig zusammen. "Nicht dass ich wüsste", bemerkte der junge Mann. Auf die Frage, wie er sich dann die Behauptung der Halbschwester erkläre, meinte er: "Ich hab' dazu keine Ahnung."

Vor den Zeugenaussagen der Geschwister des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

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