Polizei fasste "Phantom der Oper"

So sah die aktuelle Verhüllung des "Eisernen Vorhangs" 2014/'15 aus: Joan Jonas gestaltete sie.
63-Jähriger saß wiederholt illegal in der Mittelloge der Staatsoper und narrte das Personal seit Monaten.

Die Premiere einer Aufführungen des Richard-Strauss-Ballets Mittwochabend in der Wiener Staatsoper gipfelte als „Finale furioso“ in einem Tumult. Statt feinsinnigem Ballett wurde als letzter Akt diesmal ein Shakespeare-reifes Drama gegeben. Nachdem Fäuste geflogen waren, nahm die Polizei einen aggressiven Opernfan fest. „Das Phantom der Oper wurde festgenommen“, sagt ein Polizist.

Der 63-Jährige sorgte seit Monaten für Ärger beim Personal der Staatsoper. Immer wieder kaufte der Wiener Karten für billige Plätze, stellte sich dann aber am Rand ins Publikum oder kaperte fremde Logenplätze. Mal für Mal entkam der Musikfan den Kontrollen oder wechselte zwischen zwei Akten den Platz. Das Ganze entwickelte sich zum Katz-und-Maus-Spiel.

Am Mittwoch rechnete man bereits mit seinem Besuch. „Da hätte ihm mitgeteilt werden sollen, dass er ab sofort Hausverbot hat“, sagt André Comploi, Sprecher der Staatsoper. Doch der Mann rutschte irgendwie durch die Kontrollen. Statt seinen billigen Platz einzunehmen, wechselte der 63-Jährige in die noble Mittelloge – diese ist oft für Würdenträger wie Bundespräsident Heinz Fischer reserviert. Beim Opernball gibt es dort die Interviews mit den Stargästen.

Ein Mitglied des Publikumsdienstes sah den „Logen-Blitzer“ dort sitzen und alarmierte die Polizei. Als zu Ende der Vorstellung plötzlich zwei Beamte vor ihm standen und seinen Ausweis sehen wollten, ergriff er die Flucht. Nach kurzer Jagd wurde er schließlich im Gustav-Mahler-Saal gestellt. Dabei beschimpfte er die Polizisten und schlug mit der Faust auf die Beamten ein. Der Mann, der sich als Journalist ausgab, wurde festgenommen und verbrachte einige Stunden in der Arrestzelle. Er wird angezeigt und muss sich künftig von der Oper fernhalten.

Die Staatsoper weist darauf hin, dass das Wechseln auf teurere Plätze generell nicht erlaubt ist – auch wenn diese frei sind.

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