In Volksschule wurden alle Kreuze abgehängt

ILLUSTRATION - Ein Kreuz hängt am 27.04.2010 im Klassenzimmer einer Grundschule in Kaufbeuren (Schwaben) hinter dem Lehrerpult mit Schulheften. Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen sind nach einem jüngsten Urteil aus Straßburg mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Sie dürfen also hängenbleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies am Freitag (18.03.2011) die Beschwerde einer Mutter zweier Söhne ab. Die Frau aus dem italienischen Abano Terme hatte argumentiert, die Kreuze seien ein Verstoß gegen das Recht auf Erziehung und auf Religionsfreiheit. Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Mutter hatte Kreuze als religiöse Bevormundung empfunden und erwirkte Entfernung.

An einer Volksschule in Wien mussten die Kreuze in allen Klassen entfernt werden. Das erwirkte die Mutter einer Schülerin, berichtete am Dienstag die „Initiative Religion ist Privatsache“.

Hintergrund: Da weniger als 50 Prozent der Schulkinder christlichen Glaubens sind, verlangte sie, die Kruzifixe von der Wand zu entfernen – und setzte sich damit durch.

Tatsächlich wird dieser Fall im Wiener Schulgesetz nicht explizit geregelt, hieß es aus dem Stadtschulrat und dem Büro von Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch. Dort steht lediglich, dass an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehört, in allen Klassen Kreuze aufzuhängen sind. Wie im umgekehrten Fall vorzugehen ist, regelt das Gesetz nicht explizit. Im Büro von Oxonitsch geht man jedoch davon aus, dass in Schulen, in denen die Mehrheit der Schulkinder nicht-christlichen Glaubens sind, Kreuze nicht zwingend aufgehängt werden müssen. Die Entscheidung darüber liege jedoch beim Schuldirektor.

Hintergrund

Im März 2011 entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR), dass Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen hängen bleiben dürfen. Die Richter stellten damit klar, dass sie Regierungen des Europarats in der sensiblen Frage christlicher Traditionen die Entscheidung überlassen. Sie betonten aber auch, dass ein Kruzifix an einer Wand ein passives Symbol sei, dessen Einfluss auf Schüler nicht mit der Teilnahme an religiösen Aktivitäten verglichen werden könne. Noch 2009 hatte der EGMR in erster Instanz der italienischen Klägerin recht gegeben, die kein Kreuz im Klassenzimmer ihrer Söhne dulden wollte. Das rief eine Welle der Empörung hervor. Die Entscheidung der großen Kammer von 2011 gilt nun als bindend.

Auf die österreichische Rechtslage wirkt sich das Urteil des EGMR jedoch nicht unmittelbar aus: Es gibt hierzulande schlicht keine Judikatur zu dem Thema. Ungefähr zur selben Zeit wie damals der EGMR entschied der Verfassungsgerichtshof in Österreich, dass nichts gegen Kruzifixe in Kindergärten einzuwenden sei. Auch religiöse Feiern wie das Nikolausfest würden nicht gegen die Verfassung verstoßen, da die Teilnahme nicht verpflichtend sei. Die Beschwerde gegen Kreuze und religiöse Feiern im Kindergarten hatte ein niederösterreichischer Vater eingebracht. Der Atheist wollte, dass seine Tochter "bis zur Religionsmündigkeit ohne religiöses Bekenntnis, jedoch weltoffen und dem Pluralismus verpflichtet" aufwachsen kann.

In Volksschule wurden alle Kreuze abgehängt

Die Katholische Kirche in Österreich hat sich in der Vergangenheit sehr kritisch zu den Kruzifix-Urteilen des EGMR geäußert. "Das Kreuz ist ein vielschichtiges Symbol, das als solches auf Menschen keinen Zwang ausübt und keinen Menschen ausgrenzt", sagte Kardinal Christoph Schönborn im Juni 2010. Das Kreuz als Symbol sei auch unabhängig vom Religionsbekenntnis eines Europäers wichtig, weil "das Kreuz und die damit zum Ausdruck gebrachten christlichen Werte und Überzeugungen ein wesentlicher Teil der europäischen Kultur und Identität" seien. Auch die FPÖ hat die Beseitigung von Kruzifixen aus Klassenzimmern wiederholt sehr heftig kritisiert.

Link: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Kommentare