Mutter der Ex niedergestochen: 15 Jahre

(Symbolbild)
38-Jähriger wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig verurteilt.

Ein 38-jähriger Mann, der am 1. Mai 2013 in Serbien die Mutter seiner Ex-Freundin niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Angeklagte - ein Lagerarbeiter, der seit geraumer Zeit in Wien lebt und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt - hatte über eine Partner-Börse im Internet eine Frau aus seiner ursprüngliche Heimat kennengelernt. Diese lud ihn schließlich ein, die beiden wurden rasch ein Paar. Der Mann brach nach wenigen Wochen seine Zelte in der Bundeshauptstadt ab und zog bei seiner neuen Lebensgefährtin ein. Keine zwei Monate später machte die Frau mit ihm Schluss, nachdem es zu Handgreiflichkeiten und gewalttätigen Übergriffen gekommen war.

Der Mann betrank sich laut Anklage daraufhin mit einem Bekannten und begab sich in alkoholisiertem Zustand auf die Suche nach der Frau. Weil er sie nicht fand, suchte er ihr Elternhaus in einer rund 130 Kilometer südöstlich von Belgrad gelegenen Ortschaft auf. Er trat die Tür ein und stand der Mutter seiner Ex gegenüber.

Diese verriet ihm den Aufenthaltsort ihrer Tochter nicht, weil sie Angst um deren Leben hatte, wie die 66-Jährige nun dem Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak) darlegte. Der Mann sei darauf mit Fäusten und einem Stanley-Messer auf sie losgegangen und habe sie im Gesicht, am Hals und im Brustbereich gestochen bzw. geschnitten: "Die Narbe am Hals ist 18 Zentimeter groß, weil er mir die Kehle durchgeschnitten hat." An das, was danach geschah, könne sie sich nicht mehr erinnern: "Ich konnte nur mehr die Polizei anrufen und sagen, dass ich im Sterben liege."

Videokonferenz

Die Frau, ihre Tochter und ihr Enkel wurden im Weg einer Videokonferenz mit Belgrad vernommen. Aufgrund ihres angeschlagenen Gesundheitszustands hatte die 66-Jährige das Wiener Gericht um Verständnis dafür ersucht, dass ihr die beschwerliche Reise nach Österreich nicht möglich sei, um ihrer Zeugenladung nachzukommen.

Nach der Bluttat war der 38-Jährige nach Wien zurückgekehrt, wo er einige Zeit später auf Ersuchen der serbischen Strafverfolgungsbehörden festgenommen wurde. Ausgeliefert wurde der Mann nicht, die Staatsanwaltschaft Wien leitete gegen ihn stattdessen ein Inlandsverfahren ein.

"Es tut mir leid, es ist etwas Furchtbares passiert", hatte der Mann beim Verhandlungsauftakt Mitte Jänner zu Protokoll gegeben. Er habe allerdings an die Tat nicht die geringste Erinnerung. "Er hat das im Zustand der vollen Berauschung begangen", machte sein Verteidiger geltend.

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