Most Wanted: Mordverdächtiger klagt über Panikattacken

Mirsad S.
Am 17. Februar steht Mirsad S. in Wien vor dem Schwurgericht.

Sechs Jahre lang stand er auf der Most-Wanted-Liste des Bundeskriminalamts: Mirsad S., gesucht wegen Mordes und versuchten Mordes. Am 18. April 2009 wurden der Türsteher des Clubs Viva in Wien-Brigittenau erschossen und der Besitzer mit mehreren Schüssen schwer verletzt. S. tauchte in seiner Heimat Serbien unter. Im Juli 2015 stellte er sich der Polizei.

Der 53-Jährige sei damals "aus Angst" geflohen, habe dann aber eingesehen, dass er sich seiner Verantwortung stellen müsse, erklärt sein Verteidiger Karl Bernhauser. Dazu bekommt er nächste Woche Gelegenheit: Am 17. Februar steht der bis dato unbescholtene Serbe in Wien vor dem Schwurgericht.

Streit mit Türsteher

Das Motiv bot bis zuletzt Raum für Spekulationen über einen Milieu-Streit bis hin zum Auftragsmord. Der Angeklagte selbst behauptet, er habe sich bedroht gefühlt. Zwei Wochen vor der Bluttat soll sein Sohn im Club Viva von einem Türsteher mit einer Waffe niedergeschlagen worden sein. Als er das in der Nacht des 18. April erfuhr, soll er wutentbrannt zum Club gefahren sein. Dort will er Dalibor S. erwischt haben, wie er einen Gast verprügelte. Der 29-Jährige soll von seinem Opfer kurz abgelassen, die Waffe auf Mirsad S. gerichtet und gesagt haben: "Schleich dich, sonst geht es dir wie ihm."

Als der Türsteher und der 44-jährige Clubbesitzer Dejan N. dann auf der Straße vor dem Lokal standen, soll S. plötzlich mit einer Pistole in der Hand zwischen geparkten Autos hervorgetreten sein und acht Mal auf die beiden geschossen haben. Dalibor S. wurde tödlich getroffen. Dejan N. überlebte. Der Schütze lief davon, die Tatwaffe wurde nie gefunden. Die Polizei kam Mirsad S. über ein Überwachungsvideo auf die Spur. Kaum wurde die Fahndung eingeleitet, verschwand der Verdächtige. Seit dem 8. Juli 2015 ist er in U-Haft.

Most Wanted: Mordverdächtiger klagt über Panikattacken
Sein Verteidiger Karl Bernhauser will vor Gericht den psychischen Zustand seines Mandanten ins Feld führen – obwohl er vom Gutachter als zurechnungsfähig beurteilt wurde. "Er hatte kurz vorher einen Autounfall, bei dem er schwer verletzt und sein Beifahrer getötet wurde. Er war dann wegen Panikattacken in psychiatrischer Behandlung", erklärt Bernhauser. Der Gutachter solle erklären, ob dieses Trauma eine Rolle gespielt haben könnte.

Kommentare