Mord mit drei Promille: Anwältin bekämpft Urteil

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73-Jähriger erstach Saufkumpanen. Verteidigerin behauptet: "Er war nicht zurechnungsfähig."

Mit drei Promille Alkohol im Blut wären die meisten Menschen wohl bewusstlos, zumindest aber völlig neben der Spur. Der 73-jährige Thomas U. soll mit diesem Alkoholpegel sogar noch so weit Herr seiner Sinne gewesen sein, dass er im April einen Saufkumpanen mit einem Klappmesser erstochen und danach seelenruhig das Lokal verlassen hat.

Mord mit drei Promille: Anwältin bekämpft Urteil
Mag. Liane Hirschbrich Liane Hirschbrich Strafverteidigerin
Im Oktober wurde der 19-fach vorbestrafte Wiener wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen kämpft seine Verteidigerin Liane Hirschbrich an. Sie ist überzeugt: "Mein Mandant war zum Tatzeitpunkt im Zustand der vollen Berauschung und nicht mehr zurechnungsfähig. Er kann sich nicht einmal an den Vorfall erinnern."

Am 26. April 2014 hatten Thomas U. und Erich H. nach einigen Spritzern in einem Lokal in Wien-Meidling einen Streit um die offene Zeche. Dabei hat U. seinem Kontrahenten ohne Vorwarnung mit einem Klappmesser wuchtige Stiche in Brust und Bauch versetzt. Der 42-Jährige verblutete an Ort und Stelle. U. versteckte sich zunächst in einem Gebüsch, wurde dann aber festgenommen.

Die Gerichtsachverständige beurteilte den 73-Jährigen trotz 3,07 Promille Blutalkoholgehalt als zurechnungsfähig. Er sei an Alkohol gewöhnt und habe daher eine höhere Toleranz als ein Gelegenheitstrinker. Ein Attest, das Hirschbrich nicht akzeptiert: "Laut den Beamten konnte sich mein Mandant kaum auf den Beinen halten oder artikulieren. Das spricht dafür, dass er nicht mehr in der Lage war, eine gezielte Handlung wie einen Mord zu setzen. Die Einwände der Verteidigung wurden bei der Hauptverhandlung aber nicht berücksichtigt."

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde, die Hirschbrich aufgrund ihrer Zweifel am Gutachten eingebracht hat, abgewiesen. Die Berufung bezüglich der Strafhöhe wird kommende Woche am Oberlandesgericht Wien behandelt. Aber Hirschbrich geht noch weiter: Weil sie die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt sieht, plant sie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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