Mord an Au-pair-Mädchen: Angeklagter soll eifersüchtig gewesen sein

Lauren Mann
Der 24-jährige Gambier solldie junge US-Amerikanerin Lauren Mann erstickt haben. Seine Verteidigerin äußert sich: „Er bleibt dabei, dass er es nicht war.“

Ein 24-jähriger Gambier ist von der Staatsanwaltschaft Wien wegen Mordes an einem US-amerikanischen Au-pair-Mädchen angeklagt worden. Die Leiche der jungen Frau war am 26. Jänner in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung in der Wiedner Hauptstraße entdeckt worden. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag mitteilte, wurde bereits am 22. April die Anklage beim Straflandesgericht eingebracht.

Angeblich ein anderer Mann

Die 25-Jährige soll dem von der Abschiebung bedrohten Abdou I. Unterschlupf gewährt und mit dem Mann ein sexuelles Verhältnis begonnen haben. Den polizeilichen Ermittlungen zufolge dürfte er aber nicht der Einzige gewesen sein, dem sie sich zugewandt hatte. Als er eines Abends in die Wohnung kam, fand er sie neben einem noch minderjährigen afghanischen Burschen liegend vor, der seine Arme um sie geschlungen hatte. Aufgrund dessen dürfte der 24-Jährige die junge Frau später aus Eifersucht getötet haben, vermutet die Anklagebehörde. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurde das Au-pair-Mädchen gewaltsam erstickt.
„An seiner bisherigen Verantwortung hat sich nichts geändert. Er bleibt dabei, dass er es nicht war“, erklärte seine Verteidigerin Astrid WagnerDie Behauptung des Gambiers, er hätte sich zum Tatzeitpunkt gar nicht am Tatort befunden, wird jedoch von einem DNA-Gutachten erschüttert. An der Leiche fanden sich Spermaspuren, die mit den DNA-Merkmalen des 24-Jährigen übereinstimmten. Zwar konnte die DNA-Expertin Christina Stein feststellen, dass die junge US-Amerikanerin auch mit dem 15 Jahre alten afghanischen Burschen verkehrt hatte - die Spuren des Angeklagten waren aber frischer und dürften der Sachverständigen zufolge kurz vor ihrem Ableben am bzw. im Körper der Frau hinterlassen worden sein.
Abdou I. war im Frühjahr 2014 nach Europa gekommen. Der Flüchtling stellte in Italien einen Asylantrag und wurde daher Ende 2015 nach der Dublin-III-Verordnung dorthin abgeschoben, als er im Dezember 2015 in einem Wiener Flüchtlingsquartier aufgegriffen wurde. Er kehrte illegal nach Wien zurück und kam über eine Internet-Plattform bei dem Au-pair-Mädchen unter.
Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch unklar. Verteidigerin Astrid Wagner hat noch bis Ende kommender Woche Zeit, die nicht rechtskräftige Anklage zu beeinspruchen. Den Vorsitz des Schwurgerichts, vor dem sich Abdou I. zu verantworten haben wird, wird Richter Ulrich Nachtlberger leiten.

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