Messerattacke auf Schauspieler: Angeklagter eingewiesen

APA10832096-2 - 03012013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Schauspieler Christoph Moosbrugger am Donnerstag, 03. Jänner 2013, während einer Pressekonferenz im Unfallkrankenhaus Meidling. Moosbrugger wurde am 12. November 2012, Opfer einer Messerattacke in Wien-Margareten. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
36-jähriger Angreifer wurde wegen Schizophrenie für nicht zurechnungsfähig erklärt.

Christoph Moosbrugger, 62, saß am Dienstag aufgelöst vor den Geschworenen. Er sei ein Zufallsopfer gewesen, sagte der Richter. Es klang so, als ob man dem Schauspieler die Angst nehmen will, die seit dem 11. November des Vorjahres sein Leben beherrscht. An diesem Tag stach Reynaldo M., 36, auf Moosbrugger ein. Geschworene mussten im Landesgericht Wien entscheiden, ob der Mann auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Anstalt muss.

M. und Moosbrugger kannten einander erst seit wenigen Minuten. Die Begegnung fand im Bus der Linie 14 A statt. Beide saßen in der letzten Reihe nebeneinander. Der 62-Jährige wusste nicht, dass neben ihm eine tickende Zeitbombe war. Jemand, der von inneren Stimmen geleitet wird und ihn, nämlich Moosbrugger, für gefährlich hält.

Messerattacke auf Schauspieler: Angeklagter eingewiesen
Schauspieler Christoph Moosbrugger niedergestochen, Pilgramgasse, Buslinie 14a

Für Außenstehende war das nicht erkennbar, führt die Psychiaterin Sigrun Rosmanith aus. Fünf Mal sprach sie mit M. Er erzählte von seiner Kindheit, vom frühen Alkohol- und späteren Kokainkonsum, und von den inneren Stimmen, die ihn seit drei Jahren immer lauter vor Mitmenschen warnen würden.

Diese Stimme leitete ihn auch am 11. November 2012 an. Er verfolgte Moosbrugger, stach dann mit einem Klappmesser zu. Unangekündigt, wuchtig, rücklings. Es habe sich angefühlt, wie „wenn mich ein Fahrrad gestreift hätte“, schilderte der Schauspieler. Er drehte sich um, sah M., der davonlief, und wandte sich an einen Passanten: „Können Sie mir auf den Rücken schauen?“ Das Blut war unübersehbar. Moosbrugger: „Ich hatte das Gefühl zu sterben.“ Die Wunde war zwar neun Zentimeter tief, allerdings bestand keine Lebensgefahr.

M. lieferte sich etwas später unfreiwillig der Polizei aus. Er kam nämlich mit jener Kleidung, die er zum Tatzeitpunkt getragen hatte, auf eine Inspektion, um dort eine Anzeige zu erstatten. Der Polizist sah zuerst ihn an, dann auf das Fahndungsbild, und nahm ihn fest.

Rosmanith warnte eindringlich vor M., der an einer „wahnhaften Störung“ leide. Er beurteile die Realität falsch. Ihrer Empfehlung für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher folgten die Geschworenen einstimmig.

Dank starker Medikamente sind die Stimmen in M.s Kopf nun leiser. „Ich bin mir bewusst, dass ich etwas Böses getan habe. Ich war krank“, erklärte er.

Da M. nicht schuldfähig ist, bekommt Moosbrugger auch kein Schmerzensgeld. Es gehe ihm ohnehin nur darum, „die Gesellschaft zu schützen“, sagte seine Anwältin.

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