„Mein Sohn hat den Mann nicht erstochen“

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Wiener wurde verurteilt, doch Mutter und Anwältin wollen Unschuld beweisen.

„Für eine Mutter ist so etwas das Schrecklichste“, schildert Kiymet Adali. „Aber ich darf nicht aufgeben. Das tue ich seit vier Jahren, drei Monaten und 26 Tagen nicht.“

So lange ist es her, dass der Sohn der Baumeisterin in Wien verhaftet wurde: Der damals 24-jährige Emil soll den obdachlosen Helmut O., 50, am Westbahnhof erstochen haben. Im Gerichtsurteil wird später stehen, dass dies „einer Liquidation gleichkommend“ gewesen wäre. Emil bekommt zunächst 20 Jahre Haft, der Oberste Gerichtshof erhöht auf lebenslang.

Doch seine Mutter Kiymet und Anwältin Karin Prutsch glauben an Emils Unschuld: Sie beantragten beim Landesgericht Wien die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Einerseits, weil neue Zeugenaussagen aufgetaucht seien, die einen anderen Täter nennen. „Einen Punk“, sagt Prutsch. Der Mann sitze derzeit wegen Körperverletzung in der Justizanstalt Garsten.

Andererseits würden auch die Tatwaffen, zwei Messer, nicht zu den Stichkanälen passen, die am Mordopfer festgestellt wurden. Sie wurden in Emils Wohnung gefunden, da lagen sie in Seifenlauge. Doch Prutsch demonstriert mit Holzmessern: Länge und Tiefe der Schnitte passten nicht, ebenso die Schneide. Ergo: „Mein Mandant ist unschuldig.“

Emil selbst gestand jedoch, in einer Rauferei zugestochen zu haben. „Aber er hat immer gesagt, er hat den Mann nicht erstochen“, beteuert seine Mutter.

Rückblende ins Jahr 2008: Emil, nach Drogenproblemen in Substitol-Therapie, kam am Westbahnhof an einer Gruppe vorbei. Ein Mädchen kannte er, er ging zu ihr. Er hatte seine Tabletten intus und getrunken. „Emil war in einem Rauschzustand“, sagt Prutsch. Da sei der 90 Kilogramm schwere O. auf den 62 Kilogramm leichten Emil losgegangen, habe ihn verprügelt. „Zwei Mal hat Emil die Polizei gerufen. Aber er hat keine Hilfe bekommen“, behauptet seine Mutter. Er habe sich von O. bedroht gefühlt und „zum Schutz“ seinen Bruder gebeten, ihm Messer zu bringen. Prutsch hofft, dass das Gericht in Wien in den nächsten zwei Monaten über ihren Antrag entscheidet.

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