Leonie starb nach „Strafdusche“: Vater bleibt auf freiem Fuß

Im SMZ Ost kämpften die Ärzte vergeblich um Leonies Leben.
Die Organe der Zweijährigen versagten. Die Familie wird psychologisch betreut.

Mehr als zwei Wochen kämpfte die kleine Leonie um ihr Leben. Montagmittag starb das Mädchen an den Folgen schwerer Verbrennungen im SMZ Ost. Die Organe des Kindes hatten schlussendlich versagt. Der Vater – er soll das Kind als „Erziehungsmaßnahme“ unter die Dusche gestellt haben – bleibt auf freiem Fuß.

Der 26-Jährige behauptete bei der Polizei, er habe das Mädchen unter die kalte Dusche stellen wollen. Doch irrtümlich sei das heiße Wasser aufgedreht gewesen. Leonie wurde mit schweren Brandverletzungen am Rücken ins Krankenhaus gebracht. „Trotz aller ärztlicher Bemühungen ist das Mädchen seinen schweren Verletzungen erlegen“, sagt KAV-Sprecher Christoph Mierau.

Keine Haftgründe

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den Vater wegen Quälens oder Vernachlässigens Unmündiger. Er befindet sich auf freiem Fuß. Und daran ändert auch nichts, dass Leonie nun tot ist. „Für eine Untersuchungshaft gibt es strenge Voraussetzungen. Es besteht weder Flucht-, Verdunkelungs- noch Tatbegehungsgefahr“, sagt Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Sehr wohl Einfluss hat Leonies Tod aber auf das mögliche Strafmaß bei einer Verurteilung. Der Strafrahmen beträgt dann zwischen ein und zehn Jahr(e) Haft. Auch gegen die Mutter wird ermittelt – und zwar wegen unterlassener Hilfeleistung. Das Kind soll erst Stunden nach der Dusche ins Krankenhaus gebracht worden sein.

Gegen den 26-Jährigen liegt ein Betretungsverbot der Wohnung in Floridsdorf vor. Er durfte auch das Krankenhaus nicht betreten. „Somit spricht auch nichts dagegen, dass die beiden weiteren Kinder bei der Mutter bleiben. Sie sind nicht gefährdet“, sagt Herta Staffa, Sprecherin des Jugendamtes. Bei einer fachärztlichen Untersuchung der verbliebenen Kinder seien keine Verletzungen festgestellt worden.

Die 25-jährige Mutter und ihre Kinder im Alter von sieben Monaten und sieben Jahren werden betreut. „Wir schauen, wie wir nach dem Tod des Mädchens die Familie unterstützen können.“ Der Verdächtige ist auch der leibliche Vater des jüngsten Kindes. „Auch wenn er vielleicht Furchtbares getan hat, er ist trotzdem Vater.“

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