Lehrer will nach Missbrauchsklage Schadenersatz zahlen

Im Kollegium Kalksburg soll es in den 1980er-Jahren zum Missbrauch gekommen sein.
Nachdem ein ehemaliger Schüler des Kollegium Kalksburg den Jesuitenorden und seinen ehemaligen Nachtpräfekten geklagt hat, rechtfertigt sich dieser im KURIER-Interview.

Mag. S. ist Lehrer in einem Gymnasium in Wien. Gegen ihn werden schwere Geschütze aufgefahren. Ein ehemaliger Schüler des Kollegiums Kalksburg, dem damaligen Wiener Elite-Internat der Jesuiten, spricht von sexuellem Missbrauch durch den heute 56-Jährigen. Der KURIER berichtete.

S. war damals – in den frühen 1980er-Jahren – Nachtpräfekt in Kalksburg. Er war während der Nachtruhe für die Aufsicht der Internatsschüler zuständig. Im Präfekten-Zimmer, dem Schlaf- und Aufenthaltsraum von S., sei es zu den sexuellen Übergriffen gekommen. Das wirft der ehemalige Zögling seinem Erzieher vor. Eine Zivilklage ist im Laufen.

Der ehemalige Schüler fordert von S. und den Jesuiten Schadenersatz. Er wolle auch verhindern, dass sein mutmaßlicher Peiniger weiterhin als Lehrer mit Kindern zu tun habe.

Weitere Jahrgangskollegen des Klägers berichten über auffälliges Verhalten des damaligen Nachtpräfekten, über körperliche Zuwendungen, die wohl unter sexuelle Belästigung fallen würden.

Der 56-Jährige war nicht nur Nachtpräfekt, sondern – parallel zu seinem Lehramtsstudium – auch in der Nachmittagsbetreuung der Kalksburger Gymnasiasten engagiert. Auch in einer katholischen Jugendorganisation war er als Betreuer aktiv. Nunmehr ist er als Lehrer in einem öffentlichen Gymnasium in Wien tätig und er betreut Volksschulkinder in den Ferien. Zudem ist Familienvater und seit Jahren ÖVP-Gemeinderat in Niederösterreich.

Der KURIER erreichte den des sexuellen Missbrauchs Beschuldigten in seinem Heimatort. Mit seinen Worten: „Ich habe gedacht, dass das bei Ihnen landet“, konnte das Interview nach der Bitte um ein Vier-Augen-Gespräch in seinem Reihenhaus beginnen. Die verblüffende Erkenntnis nach einem knapp einstündigen Gespräch: S. weist die Vorhalte des Missbrauchs im Detail gar nicht zurück, spricht mitunter mit Tränen in den Augen von „Erinnerungen“ des ehemaligen Schülers.

KURIER: Sie haben die Klagsschrift erhalten und kennen die Vorwürfe.

Mag S.: Nein, die kenne ich nicht. Es steht nur in der Klage, dass ich mit ihm im Schlafsack gewesen sein soll.

Der ehemalige Zögling sagt, dass es, als Sie Nachtpräfekt waren, etwa 1982 bis 1984, zu sexuellen Übergriffen gekommen sein soll.

Schweigt.

Dass Sie Kinder zum Fernsehen bei sich im Schlafraum gehabt haben.

Ja.

Dass dort ein Bett war, wo Sie im Schlafsack geschlafen haben.

Nickt.

Dort sollen Sie ihn über Jahre sexuell missbraucht haben.

In welcher Weise?

Von Berührungen im Sexualbereich bis hin zu sexuellen Handlungen.

S. atmet laut aus, macht eine ausladende Armbewegung. Schweigt.

Ich habe mit weiteren ehemaligen Schülern gesprochen, die gesagt haben, Sie hätten den Ruf gehabt, dass Sie Buben gerne berühren, auch im Genitalbereich. Einer behauptet, dass Sie ihm einen Zungenkuss geben wollten. Was sagen Sie zu den Vorwürfen, vor allem zum sexuellen Missbrauch?

Ich weiß nicht, ob Sie sich in mich hineinfühlen können. Das ist 30 Jahre her. Mir geht es seit Juli extrem schlecht. Damals kam das erste Schreiben des Anwalts. Ich habe mir dann auch einen Anwalt genommen und die Forderungen zurückgewiesen. Das ist ja 30 Jahre her. Und habe auch versucht zu erforschen, was da passiert sein kann. Was ich nicht abstreiten würde ist, dass ich mit Kindern Körperkontakt gehabt habe. In den Arm nehmen…

Es gab Körperkontakt, aber keine Berührungen im Genitalbereich?

Ich kann es mir im Prinzip nicht vorstellen. Das Schwierige für mich: Ich arbeite gegen eine Erinnerung von vor 30 Jahren. Was mich auch bewegt – es war eine reine Buben-Partie und Sexualität war ein ständiges Thema. Was ich dezidiert ausschließen kann, dass ich einen Schüler einen Zungenkuss gegeben habe. Und es stimmt, Kinder waren immer wieder bei mir im Dienstzimmer und haben ferngesehen. Das was mit dem Schlafsack in der Klage steht, kann aber nicht stimmen. Es passen keine zwei Leute in den Schlafsack rein.

Waren Kinder auch alleine bei Ihnen im Raum?

Vermutlich waren immer wieder Situationen, wo Kinder alleine bei mir waren. Ich war damals jung, ein Student und habe ja nie im Entferntesten daran gedacht, dass einmal solche Sachen kommen. Ich habe 1985 geheiratet und eigentlich seit 1984 keinen Nachtdienst mehr gemacht.

Warum glauben Sie, dass diese Vorwürfe nach 30 Jahren gegen Sie erhoben werden?

In der Klage steht, dass er irgendwie erst jetzt im Zuge einer Therapie draufgekommen ist. Mein Hauptgedanke ist, was das Motiv dahinter ist. Vielleicht will er mir persönlich schaden? Aber dafür gibt es ja meines Wissens keinen Grund. Er war ja Gast bei meiner Hochzeit. Er hat bei der Hochzeit ministriert, meiner Frau persönlich gratuliert und so weiter. Warum kommt er jetzt mit diesen Sachen?

Es kann sein, dass sexueller Missbrauch - vor allem von Kindern - verdrängt wird und erst Jahrzehnte später wieder in Erinnerung gerufen werden kann.

Ich verstehe es trotzdem nicht. Wenn ich etwas gemacht hätte, was ich nicht darf, muss ja von den Schülern eine Reaktion gekommen sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es da Zeugen gegeben hat.

Sehr wohl gibt es Aussagen von anderen Schülern, die Ihnen sexuelle Näherungen vorwerfen.

Ich bin selber ohne Vater aufgewachsen. Er ist vor meiner Geburt gestorben. Ich habe kein Vaterbild in dem Sinn gehabt. Der Hauptpräfekt hat seinerzeit den Buben die Hand gegeben und gesagt „Gute Nacht“. Das war nicht mein Stil. Ich hatte ja auch eine Kollegin, bei der ich dort gelernt habe. Die hat auch die Schüler in den Arm genommen und sie hat sich zu ihnen ans Bett gesetzt. Das habe ich dann auch gemacht. Es ist ja die ganze Palette in der Nacht passiert, was man sich vorstellen kann. Schlafwandeln, Heimweh… Und man muss sich ja vorstellen, dass da früher 30 Leute in einem Schlafsaal waren und später noch sechs bis acht. Die größte Angst der Erzieher war ja, dass einer der wach ist auch die anderen Schüler aufweckt. Dann sagt man zu dem Schüler: „Setz dich hin, komm zum Gespräch…“

Pause.

Wissen Sie, was er von mir verlangt?

Eine sechsstellige Summe.
Es geht um 140.000 Euro.

Es sind ja auch die Jesuiten geklagt.

Das war mein Arbeitgeber. Die Jesuiten-Anwälte gehen ja auf Verjährung. Mein Anwalt geht eher dahin, Belege für meine Unschuld zu finden. Aber wie will man dafür Belege finden?

Weiß Ihre Familie von der Klage?

Außer meiner Frau weiß es niemand.

Sie unterrichten ja als Lehrer in einem Gymnasium in Wien. Haben Sie Ihren momentanen Arbeitgeber von der Klage informiert?

Nein.

Hatten Sie diesbezüglich schon Kontakt zum Jesuiten-Orden?

Mit den Jesuiten ja. Meine direkten damaligen Vorgesetzten habe ich informiert. Auch mit einem ehemaligen Kollegen habe ich darüber gesprochen.

Sie waren auch Betreuer bei der Jungschar?

Ja, ewig lang.

Was mir nicht in den Kopf gehen will… Was wäre die Motivation, Sie zu unrecht zu beschuldigen?

Wenn er sich von mir so behandelt fühlt, das so in Erinnerung hat, ist es verständlich. Die Frage ist, wie er zu diesem Wissen gekommen ist. Er schreibt ja in der Klage, dass es zu einer Dissoziation gekommen ist. Und das ist ein Verfahren, das sehr suggestiv ist. Wenn ich wüsste warum - und wie ich es ausräumen kann…
Ich muss ja das Geld verdienen, wenn ich das zahlen muss.

Sie denken daran, die geforderte Entschädigung zu zahlen?

Was soll ich tun? Versetzen Sie sich in meine Situation. Die müssen dort mit derartigen Geschützen auffahren, sonst ist es verjährt. Das heißt, die müssen mit Vergewaltigung auffahren. Es braucht auf jeden Fall Gutachten und Gegengutachten. Das kostet Geld. Wer soll das zahlen? Wenn man das so sieht, ist es wahrscheinlich gescheiter, man gibt auf und zahlt.

Wenn ich mich unschuldig fühle, würde ich aber nicht freiwillig aufgeben. Das käme einem Schuldeingeständnis gleich.

Aber ich erspare mir viel. Was glauben Sie, was da noch kommt? Es ist mir schon klar, dass ich das sowieso selbst zahlen müsste. Vielleicht würden mir die Jesuiten ja Geld vorschießen. Selbst wenn ich in erster Instanz freigesprochen werde, geht es in die zweite Instanz und das alles geht weiter. Dann können Sie mich in der Klapsmühle besuchen. Und dem Kläger wird es dabei ja auch nicht gut gehen. Ich versuche schon überall Geld einzusparen, weil ich sicher bin, dass ich zahlen muss, egal wie es ausgeht.

Kommentare