Junger Alkolenker muss nicht ins Gefängnis

Junger Alkolenker muss nicht ins Gefängnis
Der 22-jährige Wiener hatte im Dezember mit 1,3 Promille einen schweren Unfall verursacht

Gleich mehrere Schutzengel hätten verhindert, dass es keine Toten gab, meinte der Sachverständige im Wiener Landesgericht. Dort wurde am Mittwoch ein Alkounfall, der im Dezember des Vorjahres mehrere Schwerverletzte gefordert hatte, rechtlich aufgearbeitet. Ergebnis: Der 22-jährige Unfallverursacher muss nicht ins Gefängnis, er wurde (nicht rechtskräftig) zu sechs Monaten bedingt verurteilt.

Der junge Mann war mit dem Audi seines Vaters am 3. Dezember 2013 mit mehr als 75 km/h über den äußeren Gürtel gerast, hatte im Bereich der Volksoper zwei rote Ampeln ignoriert und war gegen ein Taxi und anschließend gegen einen Lichtmasten gekracht. Während der Taxler unverletzt blieb, erlitt dessen Passagierin ein Schleudertrauma. Der Beifahrer und Freund des 22-Jährigen brach sich zwei Rippen, seine Wirbelsäule wurde zwei Mal angeknackst, beide Nieren und die Milz wurden eingerissen. Noch schlimmer erwischte es den Unglückslenker selbst: Er trug derart schwere Kopfverletzungen davon, dass die Ärzte an seinem Überleben zweifelten.

An den eigentlichen Unfall fehlt dem jungen Mann jede Erinnerung. Aber er will sicher wissen, nur einen einzigen Cocktail getrunken zu haben. „Wurde der Strawberry Daiquiri in einem Drei-Liter-Glas serviert?“, wollte die Staatsanwältin wissen - denn der Bluttest nach dem Unfall hatte 1,3 Promille ergeben.

Wer wann wie viel getrunken hatte, weiß auch der Freund des 22-Jährigen nicht mehr: Er hatte auch 1,8 Promille - sein Auto aber stehen gelassen.

Richterin Christine Salzborn verhängte sechs Monate Haft, bedingt auf drei Jahre, sowie eine unbedingte Geldstrafe von 140 Tagsätzen zu je 4 Euro, denn: „Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, Sie zwei Monate ins Gefängnis zu setzen“, sagte sie zum Angeklagten. Wichtiger für den arbeitslosen Schulabbrecher sei es, einen Job zu finden. „Denn Sie werden eine Menge zu zahlen haben.“

Neben den Gerichts- und eventuell Spitalskosten kommen auf den jungen Mann 11.000 Euro zu, die der Versicherung im Regress zugesprochen wurden. 3000 Euro Schmerzengeld bekam auch sein Freund zuerkannt. Letztere sind auch der Grund, warum sich die Verteidigung Bedenkzeit erbeten hat, da hier noch rechtliche Probleme mit der Versicherung zu klären seien. Mit der Strafe sei man einverstanden. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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