Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

 Verteidiger Clemens Lahner und Co-Verteidigerin Kristin Pietrzyk gehen in Berufung.
Die Anwälte des Deutschen melden gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Demonstrant Josef S. ist frei und laut Medienberichten zurück in Jena. Die Verurteilung des Deutschen, 23, vor einem Schöffensenat im Wiener Straflandesgericht schlug hohe Wellen: Wie berichtet, wurde der Student, der an der Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Akademikerball teilgenommen hatte, wegen Landfriedensbruch, versuchter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten (vier davon unbedingt) verurteilt. Da er schon ein halbes Jahr in U-Haft saß, wurde er nach der Urteilsverkündung enthaftet.

Sein Verteidiger Clemens Lahner gab am Donnerstag für S. bekannt, gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeit anzumelden. Zwar kann der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch nicht aufheben, allerdings das Verfahren wegen formeller Fehler für nichtig erklären oder an der Strafhöhe „drehen“. Entscheidend wird sein, wie der Richter sein Urteil begründet.

Bilder: Demonstrationen gegen den Akademikerball

Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

WIEN: DEMONSTRATION GEGEN DEN AKADEMIKERBALL DER F
Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

WIEN: DEMONSTRATION GEGEN DEN AKADEMIKERBALL DER F
Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

demo akademikerball…
Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

demo akademikerball…
Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

demo akademikerball…
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Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

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Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil

DEMONSTRATION GEGEN AKADEMIKERBALL

In der mündlichen Begründung stützte der Richter seinen Schuldspruch auf die Aussage eines Zivilbeamten. In der Praxis sind Polizisten (wegen ihres Amtseids) für Gerichte glaubwürdiger als Privatpersonen, allerdings hat sich der Beamte teilweise massiv widersprochen.

Das Urteil hat auch die Kritik am Landfriedensbruch-Paragrafen verstärkt. Seit 1980 wurden 80 Personen verurteilt, 56 in den vergangenen drei Jahren. Im Herbst wird eine Kommission in der Justiz über eine Reform beraten.

Seit 1980 ist es in Österreich zu insgesamt 80 Verurteilungen wegen "Landfriedensbruchs" (§ 274 StGB) gekommen. Das geht aus einer Statistik des Justizressorts hervor:

1980 2
1981 1
1990 1
1998 16
1999 1
2002 1
2003 1
2007 1
2008 23
2010 1
2012 32

Während es in den meisten Jahren zu nur einer bzw. auch über mehrere Jahre (1982-1989) hinweg zu gar keiner Verurteilung wegen dieses Deliktes gekommen war, gab es in einzelnen Jahren zahlreiche Verurteilungen. So zählt die Statistik des Justizressorts für 2008 23 solcher Verurteilungen, im Jahr 2012 kam es zu 32 Verurteilungen nach §274 StGB.

Der Paragraf 274 des Strafgesetzbuches behandelt unter dem Titel "Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden" das Delikt des "Landfriedensbruchs". Konkret heißt es: "Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluss ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."

Wer an einer solchen "Zusammenrottung" "führend teilnimmt" oder als Teilnehmer eine der oben angeführten strafbaren Handlungen ausführt bzw. zu deren Ausführung beiträgt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Wer sich aber "freiwillig" aus der Zusammenrottung zurückzieht oder "ernstlich zurückzuziehen sucht", bevor sie zu einer Gewaltanwendung geführt hat, ist nicht zu bestrafen - außer, er hat an der Zusammenrottung "führend teilgenommen".

Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil
Roland Teitzer, Demokratieforscher, Soziologie Uni Wien

Roland Teitzer, Forscher: „Durch den Fall Josef S. wird eines klar: Steht man in der Nähe der Krawallmacher, kann das ganz schön ins Auge gehen. Ich glaube aber nicht, dass sich Leute dadurch abschrecken lassen, zu Demonstrationen zu gehen.“

Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil
Barbara Poulin, Kunststudentin (Umfrage) Uni Wien

Barbara Poulin, Studentin: „Als Demonstrantin hat man das Gefühl, gesetzeswidrig zu handeln. Man stellt sich gegen den Staat. Wenn es keine Meinungsfreiheit gibt, was die Verurteilung von Josef beweist, kann es keine angstfreien Demos geben.“

Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil
Univ.Prof. Dr. Peter Schweitzer (Uni Wien, Kultur- und Sozialanthropologie)

Peter Schweitzer, Uni-Professor: „Am Fall Josef S. wurde ein Exempel statuiert. Ich denke zwar nicht, dass Sachbeschädigung bei Demos zulässig ist. Das Recht auf eine freie Meinung durch Demonstrationen ist aber ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats.“

Josef S. beruft gegen umstrittenes Urteil
Teure Demo-Eskalation: Vermummte richteten hohen Sachschaden an. Bisher wurde nur Josef S. verurteilt.

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